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Was die Vögel nicht fressen lockt die Ratten an

Hanau (aho) – Fast jeder konnte es schon beobachten, dort wo Menschen Brot und Essensreste an die Vögel verfüttern: Wenn die Enten und Tauben aufhören zu fressen, kommen irgendwann andere Tiere und machen sich über die Reste her. Zum Beispiel Ratten. Doch dies ist nicht das einzige Problem, denn die Gewässer werden durch die Futterreste ebenfalls empfindlich verunreinigt.

Deshalb und weil Tauben wie auch Wasservögel auch in der Stadt und besonders an Main und Kinzig wahrlich ausreichend natürliche Nahrung bekommen, gilt im gesamten Stadtgebiet von Hanau ein Fütterungsverbot für Tiere.

Paragraph 13 der städtischen Gefahrenabwehrverordnung formuliert eindeutig, dass es verboten ist, auf öffentlichen Flächen und Gewässern Tauben, Wasservögel und Fische zu füttern. Das städtische Ordnungs- und Umweltamt der Stadt weist aus gegebenem Anlaß nochmals ausdrücklich auf das Fütterungsverbot hin und bittet darum, nicht aus falsch verstandener ‚Tierliebe‘ die Probleme zu verschärfen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes, welche die Bürgerinnen und Bürger auf das Fütterungsverbot aufmerksam machen, stoßen häufig genug auf taube Ohren. Deshalb hat die Stadt nun an einigen neural- gischen Punkten zusätzliche Schilder aufgestellt, die auf das Verbot hinwiesen.

Das Ordnungsamt der Stadt Hanau appelliert an die Einsicht der Bürgerinnen und Bürger weist aber auch darauf hin, dass ein Verstoß gegen das Fütterungsverbot eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die nach der Gefahrenabwehrverordnung teuer zu stehen kommen kann: Geldstrafen bis zu einer Höhe von 10.000,- Mark sind möglich.

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