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Landeshundeverordnung: Meldefrist läuft ab – Bußgelder drohen!

Mülheim (aho) – Das Ordnungsamt der Stadt Mülheim an der Ruhr macht darauf aufmerksam, dass die Meldefrist nach der Landeshundeverordnung (LHV- Nordrhein – Westfalen) für Hunde, die größer als 40 cm Widerristhöhe oder schwerer als 20 kg sind, am 6.Juli 2001 abläuft. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit einem Bußgeld (bis zu 300 DM) geahndet werden. Die Anmeldung beim Stadtsteueramt entbindet nicht von der Verpflichtung, die Hunde nach der LHV-NRW gesondert beim Ordnungsamt anzumelden.

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