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Mannheims Tauben geht es an den Kragen

Mannheim (aho) – Im Rahmen einer Pressekonferenz stellte Bürgermeister Rolf Schmidt am 18. Juni das Aktionsprogramm der Stadt Mannheim gegen verwilderte Stadttauben vor. Der folgende Pressetext beleuchtet kurz die Problematik und fasst die geplanten Maßnahmen zusammen:

Für einige Mitbürgerinnen und Mitbürger sind die verwilderten Stadttauben besonders liebenswerte Vögel, der überwiegende Teil sieht in ihnen jedoch Schädlinge, die es deutlich zu reduzieren gilt. Die große Population der Tauben in Mannheim konfrontiert sowohl die Stadtverwaltung, Grund- und Hausbesitzer als auch Privatpersonen mit immensen Problemen. Die „Ratten der Lüfte“ wie die von der Columba livia (Felsentaube) abstammenden Zeitgenossen oftmals genannt werden verunreinigen und beschädigen mit ihrem aggressiven Kot Gebäude sowie Bauwerke erheblich. Denn jede der geschätzten 8.000 – 10.000 in Mannheim lebenden Stadttauben produziert ca. 12 kg Nasskot und ca. 2,5 kg Trockenkot jährlich, was bezogen auf das Stadtgebiet ein Volumen von ca. 120 Tonnen Nasskot und 25 Tonnen Trockenkot pro Jahr bedeutet. Unbestreitbar können die Tauben aber auch in ihrem Körper und in ihren Nistplätzen Krankheitserreger bergen, die für den Menschen gesundheitliche Gefahren mit sich bringen (Taubenzecke, Ornithose, Salmonellen, Vogeltuberkulose etc.). Das Ãœbertragungsrisiko ist hierbei proportional zur Taubendichte, d. h. es wächst mit der Vergrößerung einer Taubenpopulation.

Um den dargestellten Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier aber auch um Schäden an Gebäuden entgegen wirken zu können, ist es erforderlich, die Anzahl der in Mannheim lebenden Stadttauben auf ein niedrigeres Niveau zu reduzieren. Es geht hierbei nicht darum, alle Stadttauben in Mannheim auszurotten sondern die derzeitige Anzahl an Tauben auf ein erträglicheres Maß zurück zu führen und durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass dieses niedrigere Niveau auch nachhaltig gehalten werden kann.

Die Stadtverwaltung hat hierzu unter Federführung von Bürgermeister Rolf Schmidt eine Arbeitsgruppe gebildet und mit der Entwicklung eines Konzeptes beauftragt. In diese Arbeitsgruppe wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinärdienstes des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung, des Fach- bereiches Gesundheit, des Naturschutzes, der Stadtplanung sowie des Fach- bereiches Straßenunterhaltung und Grünflächen berufen. Um den Belangen des Tierschutzes bereits im Vorfeld angemessen Rechnung zu tragen, nahmen auch Vertreter des Tierschutzverein Mannheim an den Sitzungen teil. Die gemeinsam entwickelten Lösungen sind einvernehmlich mit den Vertretern des Tierschutzvereins beschlossen worden und basieren teilweise auf deren Anregungen. Der Tierschutzverein Mannheim hat in den Sitzungen immer wieder darauf verwiesen, dass sowohl eine Überpopulation an Stadttauben als auch die häufig aus einer falsch verstandenen, vermeintlich tierschützerischen Motivation heraus erfolgenden Taubenfütterungen, keineswegs mit den Ziel- setzungen des Tierschutzes übereinstimmen. Das in der Regel verwendete Futter, wie Brotreste oder Reste sonstiger Lebensmittel ist weder art- gerecht noch sorgt die mühelose Bereitstellung dieses Futters für eine natürliche und artgerechte Verhaltensweise der Tiere.

Bei den vorgesehenen Maßnahmen sollen die Tiere nicht nur getötet bzw. gefangen werden, sondern es geht insbesondere auch darum durch präventive Maßnahmen, wie Gebäudeschutz, Reduzierung der Schlaf und Nistplätze sowie Reduzierung des Futterangebotes die Anzahl der Tauben auf ein natürliches Niveau zu senken. Hierbei muss die Bevölkerung mit in das Gesamtkonzept eingebunden werden. Das bedeutet sowohl die Einbeziehung in Form von Aufklärung und Information mittels geeigneter Medien über die Auswirkungen und Gefahren der Stadttaube als auch durch Maßnahmen vor Ort, wenn Bürgerinnen oder Bürger beim Verstoß gegen das Fütterungsverbot angetroffen werden.

Nach dem Ergebnis der Arbeitsgruppe sollen nachfolgende Maßnahmen parallel durchgeführt werden

· Reduzierung des Bestandes an Tauben durch eine Fachfirma

Der vorhandene Bestand an Tauben kann kurzfristig nur dadurch reduziert werden, dass Tauben lebend gefangen und danach getötet werden. Andere Maßnahmen, wie Vergiftungsaktionen scheiden aus, da diese auch für andere Tiere sowie u.U. auch für Menschen (z.B. Kleinkinder) Restgefahren, die nicht hingenommen werden können, bergen. Zur Durchführung der beschlossenen Lebendfangaktionen mit anschließender Tötung wurde eine Mannheimer Firma beauftragt, welche bereits auf dem Gelände des Klinikums seit Jahren erfolgreich Taubenbekämpfungsmaßnahmen in gleicher Weise durchführt. Die Tauben werden hierbei in speziell entwickelten Fallen gefangen, aus denen sich die Tiere nicht selbst befreien können. Es ist gewährleistet, dass die Fallen in hoher Frequenz kontrolliert werden, dass sie groß genug bemessen sind um Verletzungen zu vermeiden und dass eine ausreichende Versorgung mit Wasser und Futter gewährleistet ist. Durch die regelmäßige Entnahme wird auch gewährleistet, dass keine artgeschützten Tiere sterben müssen. Diese werden umgehend wieder freigelassen. Die Fallen werden durch die Fachfirma selbst gebaut und sollen im Stadtgebiet, auf geeigneten Dächern von Innenstadtgebäuden aufgestellt werden. An verschiedenen Orten ist das Anbringen von Fallen nicht zweckmäßig bzw. räumlich nicht durchführbar, in diesen Fällen z.B. unter Brücken und in Gebäuden werden die Tauben eingefangen oder geschossen.

· Reduzierung des Futterangebotes

Nach den Bestimmungen der allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Mannheim besteht ein absolutes Fütterungsverbot. Der kommunale Ordnungsdienst wird daher das Füttern von Tauben künftig mit einem Verwarnungsgeld von DM 50,- ahnden. Zunächst wird allerdings durch ein belehrendes Gespräch auf die Rechts- und Sachlage hingewiesen und bei Erstverstößen in der Regel eine mündliche Verwarnungen erteilt

Ebenso werden Lebensmittel- und Mühlenbetriebe darauf hingewiesen, dass sie dafür Sorge zu tragen haben, dass Ihre Verladungsplätze sowie ihr Gelände frei von Lebensmittelresten (Körner, Mehl etc.) sind. In der Innenstadt werden speziell Bäckereien und Brezelstände gezielt darauf aufmerksam gemacht. Insbesondere die Mühlenbetriebe werden zukünftig intensiv überwacht und müssen mit hohen Bußgeldern rechnen, falls durch Unsauberkeiten beim Umgang mit Lebensmitteln ein erhöhter Befall mit Schädlingen offenkundig wird.

· Nist- und Schlafplatzreduzierung durch Vergrämungs-/Taubenabwehrmaßnahmen

Im Zuge der Reduzierung der Tauben ist es auch wichtig, deren Lebensraum so stark wie möglich zu verringern, d.h. nach Wegfangen oder Abschuss z.B. unter Brücken ist es unerlässlich, diese Nistplätze so abzudichten, dass die Tauben dort nicht mehr einfliegen können. Tauben sind Lebenskünstler und können sich auf kleinstem Raum niederlassen, daher muss an allen von Tauben nutzbaren Gebäuden eine zweckmäßige Vergrämungsanlage angebracht werden. Zuständig zur Anbringung von Taubenabwehreinrichtungen ist, wie grundsätzlich auch bei der Schädlingsbekämpfung der Grundstücks/-Gebäude- eigentümer. Von den Hausbesitzern sind daher auch die Kosten für zumutbare Anlagen zu tragen. Da es sich in vielen Bereichen um private Häuser handelt, wird den Hausbesitzern eine umfangreiche Beratung durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung zur Verfügung gestellt. Tauben vergrämen muss nicht immer durch teure Anlagen erfolgen. Da der Stadtverwaltung hier eine Vorbildfunktion zukommt, wurden bereits alle Ämter aufgefordert mitzuteilen, ob und wo sich Tauben in öffentlichen Gebäuden befinden. Für diese Gebäude wird umgehend ein entsprechender Maßnahmekatalog erstellt.

· Öffentlichkeitsarbeit

Um das Verständnis des Bürgers zu wecken bzw. zu erhalten, müssen ihm die Beweggründe der Stadtverwaltung deutlich gemacht werden. Das betrifft insbesondere das Fütterungsverbot aber auch die anderen Maßnahmen, die von der Verwaltung oder von anderen durchzuführen sind. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die Bevölkerung über die Problematik und die Vorgehensweise informiert wird. Es wurde hierfür ein Informationsblatt erstellt, welches auch eine Aufstellung der Gesundheitsrisiken durch den Fachbereich Gesundheit enthält. Diese Informationen können auch in Form eines Infoblattes beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung angefordert.

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