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Kreis Warendor: Auch Reiter brauchen Kennzeichen

(aho) – Die untere Landschaftsbehörde des Kreises Warendorf weist darauf hin, dass nach den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der freien Landschaft und im Wald nur mit gültigem Reitkennzeichen geritten werden darf.

Bei den Reitkennzeichen, die beidseitig am Zaumzeug der Pferde zu befestigen sind, handelt es sich um zwei gelbe Kennzeichen mit je einer jährlich zu erneuernden Reitplakette. 2001 sind nur Reitkennzeichen mit einer orangefarbenen Plakette und der Zahl „01“ gültig.

Die Reitkennzeichen sowie die Aufkleber werden von der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Warendorf ausgegeben.

Für Einzelreiter beträgt die Reitabgabe 50,00 DM pro Jahr. Für Reiterhöfe wird ein Betrag von 150,00 DM pro Kennzeichen fällig (jeweils zuzügl. Verwaltungsgebühren). Das mit der Reitabgabe eingenommene Geld kommt wieder den Reiterinnen und Reitern zugute, da mit diesen Mitteln vorhandene Reitwege unterhalten und neue angelegt werden.

Das Reiten in der freien Landschaft – außerhalb von Wäldern – ist auf öffentlichen und privaten Straßen und Wegen grundsätzlich gestattet. Ausgenommen sind jedoch sämtliche zu privaten Wohnbereich und Hofbereich gehörende Flächen und Wege.

Auf Wanderwegen und Wanderpfaden sowie Sport- und Lehrpfaden, die als solche gekennzeichnet sind, ist das Reiten nicht erlaubt. Das Reiten quer durch den Wald und durch die freie Landschaft außerhalb von Straßen und Wegen ist verboten.

Die untere Landschaftsbehörde weist darauf hin, dass nach dem Landschaftsgesetz das Reiten in der freien Landschaft oder im Wald ohne gültiges Kennzeichen eine Ordnungswidrigkeit darstellt. In Natur- schutzgebieten gelten für einzelne Gebiete gesonderte Regelungen für das Reiten, die zu beachten sind. Hier ist das Reiten nur auf öffentlichen Straßen oder Wegen oder auf ausgewiesenen Reitwegen zulässig.

Der Kreis Warendorf bittet alle Reiterinnen und Reiter, sich an diese Verhaltensregeln zu halten, denn nur so können Konflikte zwischen Reitern, Grundstückseigentümern und anderen Erholungssuchenden vermieden werden.

Für weitere Auskünfte steht das Amt für Planung und Naturschutz des Kreises Warendorf gerne zur Verfügung (Tel.: 02581/53-2341 oder -2356).

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