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10 Jahre Heidelberger Beschlüsse für den Tierschutz im Zoofachhandel

(ZZF) – Seit zehn Jahren setzen sich die Mitglieder des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) im Rahmen ihrer Heidelberger Beschlüsse in besonderer Weise für den Tierschutz im Zoofachhandel ein. Am 25. Mai 1991 hatten die Delegierten des ZZF in einer beispielhaften Initiative umfassende Selbstbeschränkungen für den Handel mit Heimtieren festgelegt. Sie engagieren sich damit weit über die gesetzlichen Vorschriften hinaus für die artgerechte Haltung von Heimtieren. Die Einhaltung der Selbstbeschränkungen ist im Grund- satzprogramm des Zentralverbandes verankert und somit bindend für ZZF-Mitglieder.

Nicht alle Tiere sind als Heimtiere geeignet. In den Heidelberger Beschlüssen verpflichten sich ZZF-Mitglieder daher, keine Tiere zu verkaufen, die besondere Ansprüche an Futter-, Unterbringungs- oder Umweltbedingungen stellen oder nur mittels tierschutzwidriger Fang- und Transportmethoden in den Handel gelangen. Das Gleiche gilt für sogenannte Qualzuchten, das sind Tierarten, bei denen genetische Defekte in Kauf genommen oder sogar gefördert werden, um einem seltsamen „Schönheitsideal“ zu entsprechen. Zu den für die Heimtier- haltung ungeeigneten Tieren gehören beispielsweise Frettchen, Giftschlangen, die meisten Skorpione, viele Schildkrötenarten usw.

Als bedingt geeignet werden solche Heimtiere bezeichnet, die aufgrund ihrer Lebensweise auf sehr spezielle Haltungsbedingungen angewiesen sind und für die der Tierfreund besondere Fertigkeiten und Kenntnisse mitbringen muß. Dazu gehören Tiere mit räuberischem Verhalten, ausgeprägten territorialen Ansprüchen oder besonderen Futteranforderungen. Bedingt geeignete Tiere, wie beispielsweise Papageien, asiatische Streifenhörnchen, Degus und alle Reptilien, sollten mit einem roten Punkt gekennzeichnet und nur bei ausführlicher Beratung weitergegeben werden. Darüber hinaus haben sich ZZF-Mitglieder dazu verpflichtet, für Tiere nicht über den Preis zu werben.

„Die Heidelberger Beschlüsse sind eine große Errungenschaft für den Tierschutz und waren der Startschuß für einen Bewußtseinswandel sowohl bei Heimtierhaltern als auch im Zoofachhandel“, erklärt ZZF-Präsident Klaus Oechsner. Auf Kundenseite habe beispielsweise die Bereitschaft zugenommen, sich eingehend beraten zu lassen und sich bereits vor dem Kauf eines Tieres über die Bedürfnisse der jeweiligen Tierart zu informieren. Der ZZF seinerseits habe sich verstärkt für den Handel mit Nachzuchten eingesetzt, bis dahin, daß er sich öffentlich bei Symposien, Fernsehauftritten und in Presseberichten gegen den Handel mit Naturent- nahmen aussprach. Aus den Richtlinien der Heidelberger Beschlüsse ergaben sich auch die Liste über tierschutzwidriges Zubehör und die Kriterien für die Verleihung des Titels „Ausgezeichnetes Zoofachgeschäft“. Diese Auszeichnung vergibt der ZZF seit 1996 in Zusammenarbeit mit der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) und dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT) an besonders vorbildliche Zoofachgeschäfte.

ZZF, Langen, 10. Mai 2001 / pma 0101

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