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OVG-Urteil zur Gefahrhundeverordnung

Kiel (aho) – Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts über die teilweise Nichtigkeit der Gefahrhundeverordnung führt nach Ansicht von Innenstaatssekretär Ulrich Lorenz dazu, dass die Bevölkerung vor gefährlichen Hunden nicht mehr effektiv geschützt werden kann. Lorenz kündigte eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht an. „Das Urteil ist wirklichkeitsfremd“, sagte Lorenz. Es ignoriere die schlimmen und teilweise tödlichen Angriffe von Pitbull Terriern aus der jüngsten Vergangenheit.

Das OVG-Urteil steht nach Ãœberzeugung von Lorenz im Widerspruch zum Bundesverwaltungsgericht, das bei bestimmten Kampfhunderassen eine abstrakte Gefährlichkeit unterstellt. In seiner Entscheidung vom Januar 2000 über die Rechtmäßigkeit einer höheren Steuer für so genannte Kampfhunde stellt das Gericht ausdrücklich fest, dass bei den so genannten Kampfhunderassen gezielt solche Eigenschaften gezüchtet wurden, die die Kampfkraft steigern. Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung: „Dieser Sachverhalt reicht für eine dem Gleichheitssatz entsprechende Differenzierung aus“.

Lorenz wies darauf hin, dass das OVG-Urteil auch mit der jüngsten Gesetzgebung des Bundes kollidiert. Danach dürfen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier wegen ihrer Gefährlichkeit weder eingeführt noch gezüchtet werden.

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