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Tierschutzstiftung im Saarland gegründet

Das Saarland hat jetzt eine eigene Stiftung für den Tierschutz: Spitzenvertreter der saarländischen Tierschutzorganisationen, der Umweltverbände und der Saarland Sporttoto GmbH gründeten heute gemeinsam mit Umweltminister Stefan Mörsdorf die Tierschutzstiftung Saar. „Damit ist eine erste Voraussetzung dafür geschaffen, dass der Tierschutz im Saarland endlich den Stellenwert erhält, dem wir diesem Thema und unseren Mitgeschöpfen schuldig sind“, so Umweltminister Stefan Mörsdorf beim Gründungsakt. Der Direktor der Saarland-Sporttoto GmbH, Gerd Meyer, der bei dem Termin nicht anwesend sein konnte, hält die Tierschutzstiftung Saar für „eine sehr lobenswerte Initiative, die Saartoto deshalb gerne großzügig unterstützt“. Die Totogesellschaft bringt 400 000 DM in das Stiftungskapital mit ein. Jeweils 1000 DM (Bundesverband Tierschutz, Tierversuchsgegner Saar, Naurschutzbund Deutschland) bzw. 3000 DM (Deutscher Tierschutzbund) steuern die im Stiftungsrat vertretenen Umwelt- und Tierschutzverbände bei. Für diese Verbände unterzeichneten die Gründungsurkunde: Heinz Merkel (Deutscher Tierschutzbund, Landesverband Saarland), Ursula Hempel (Bundesverband Tierschutz), Rolf Borkenhagen (Tierversuchsgegner Saar) und Eva Güthler (Naturschutzbund Deutschland, NABU). „Ich danke allen, die die Idee einer Tierschutzstiftung vorangebracht und als erste Zustifter gewissermaßen den finanziellen Grundstein für die Stiftung gelegt haben“, unterstrich Umweltminister Mörsdorf. Die Tierschutzstiftung Saar schafft nach Auffassung des Umweltministeriums, bei dem seit dem Regierungswechsel 1999 der Tierschutz ressortiert, „die Grundlage, um den Tierschutz auch materiell zu emanzipieren und ihn aus seinem Schattendasein zu befreien“. Zweck der Stiftung bürger- lichen Rechts ist die Verbreitung des Tierschutzgedankens in der Gesellschaft, die Förderung artgerechter Haltung von Heim- und Haustieren, die Förderung tierschutzgerecher Nutztierhaltung, die Förderung von Alternativen zu Tierversuchen, die Förderung der Planung, Errichtung, Instandsetzung und Unterhaltung von Tierheimen sowie die Erhaltung und Neuentwicklung vielfältiger Lebensräume für wildlebende Tiere. „Mit der Stiftung schaffen wir aber ein Forum für alle, die in irgendeiner Weise mit dem Thema Tier und Tierschutz zu tun haben“, betonte der Minister. So sind im Stiftungsrat bewusst sowohl Tierschützer (Tierschutz- und Umweltverbände) als auch Tiernutzer (Bauernverband, andere tiernutzende Landesverbände) sowie die Kirchen vertreten. „Wichtig ist, dass Tierschutz in der Gesellschaft zum Thema wird, über das man offen miteinander spricht, um vorhandene Konflikte zu lösen“, so Mörsdorf. „So gesehen haben sowohl MKS wie auch BSE ihre guten Seiten, denn dadurch hat sich gezeigt, wie eng der Mensch in seiner Lebensweise vom Tier als Mitgeschöpf abhängig ist und welche tierethischen Fragen in diesem Zusammenhang auftreten.“

Mit der Gründung der Tierschutzstiftung wird nicht zuletzt auch das ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich gewürdigt und gestärkt. „Der Tierschutz ist ein Bereich, wo ehrenamtliches Engagement besonders stark ausgeprägt ist. Wir haben deshalb nach Mitteln und Wegen gesucht, wie wir dieses ehrenamtliche Engagement stärken können“, sagte Stefan Mörsdorf. „Ein Weg hierfür besteht darin, dass die Landesregierung sich hierbei ein Stück weit zurücknimmt und die Verteilung der öffentlichen Gelder für den Tierschutz denjenigen überlässt, die in diesem Bereich engagiert sind.“ Das Umweltministerium wird daher die bisher für den Tierschutz bereit gestellten Haushaltsmittel von derzeit 75 000 DM/Jahr in die Stiftung einbringen. Auch die Geschäftsführung der Tierschutz- stiftung wird zunächst noch durch die Oberste Tierschutzbehörde im Umweltministerium wahrgenommen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Landesregierung den Tierschutz politisch „ad acta“ legen würde. „Im Gegenteil, sowohl auf nationaler wie auf EG-Ebene gibt es in rechtlicher Hinsicht noch großen Handlungsbedarf“, betonte der Umweltminister. Konkrete Defizite liegen nach Ansicht des Umweltministeriums in folgenden Bereichen: Die Lücken in der nationalen und der EU-Gesetzgebung ermöglichen, dass der Import und das Inverkehrbringen von qualgezüchteten Tieren nach Deutschland zurzeit völlig legal ist, obwohl in Deutschland nach § 11b des Tierschutzgesetzes die Qualzucht von Wirbeltieren mit Ausnahme für wissenschaftliche Zwecke verboten ist.

Die Maul- und Klauenseuche und festgestellte Verstöße gegen die Tierschutztransportverordnung machen das Ausmaß des Schlachttourismus in Europa deutlich; so werden z.B. Schweine von Spanien nach Deutschland zur Schlachtung befördert und umgekehrt.

Der Tierschutzbericht der Bundesregierung zeigt auf, dass nach vorherigem stetigen Sinken der Tierversuchszahlen nun die Zahl der Tierversuche wieder zugenommen hat. Das heißt konkret: Im deutschen Tierschutzgesetz ist durch eine Rechtsverordnung der Import qualgezüchteter Wirbeltiere zu verbieten. Das europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren ist um ein Import- und Handelsverbot qualgezüchteter Wirbeltiere zu ergänzen. Die Dauer von Schlachtviehtransporten ist EU-weit auf sechs Stunden zu beschränken. Die Zahl der Tierversuche darf nicht wieder steigen, sondern ist auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Dazu ist die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch weiter voran zutreiben. Die Tierschutzstiftung Saar ist für ihre weitere Arbeit auf Spenden angewiesen und hat hierfür bereits ein Spendenkonto bei der Sparkasse Saarbrücken eingerichtet: Kto.-Nr. 733 733, BLZ 590 501 01.

Pressedienst des Saarlandes Ministerium für Umwelt 28. Mai 2001 –

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