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Redaktion Kleintiere & Pferde
  

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Empfehlungen für Pferdetransporte und -veranstaltungen

Konstanz (aho) – Wie das Ministerium Ländlicher Raum (Baden – Württemberg) am Freitag (27. April) bekannt gab, werden in Anbetracht sukzessiver Lockerungen der Klauentiertransportregelung Erleichterungen für Pferde- transporte und -veranstaltungen möglich. Die Veterinärämter wurden dazu angehalten, Veranstaltungen mit Pferden, wie Turniere und Tierschauen, wie folgt zu beschränken: Das direkte Verbringen von Pferden aus dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden auf Veranstaltungen zu untersagen. Pferde aus diesen Ländern müssen mindestens 15 Tage vor Beginn der Veranstaltung nach Deutschland verbracht worden sein.

Für Pferde aus anderen Ländern und aus Deutschland gilt, dass vor der Verladung eine ordnungsgemäße Reinigung und Desinfektion der Transport- fahrzeuge zu erfolgen hat .Die Pferde dürfen entweder 15 Tage vor der Veranstaltung keinen Kontakt zu Klauentieren gehabt haben, worüber der Besitzer eine schriftliche Erklärung abzugeben hat, oder der Besitzer der Pferde hat durch eine tierärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass die Klauentiere des Bestandes, zu dem die Pferde Kontakt haben, klinisch auf Anzeichen der Maul- und Klauenseuche untersucht worden sind und solche nicht festgestellt wurden. Die Untersuchung der Klauentiere ist durch den bestandsbetreuenden Tierarzt vorzunehmen. Die Bescheinigung darf am Tag der Veranstaltung nicht älter als 48 Stunden sein.

Vor dem Verlassen der Veranstaltung ist mit dem Transportfahrzeug zumindest ein Desinfektionsbecken zu durchfahren. Sofern der die Veranstaltung betreuende Tierarzt mit der Überwachung der Maßnahmen beauftragt wurde, kann von einer amtlichen Überwachung der Veranstaltung abgesehen werden. Die Kosten sind vom Besitzer oder Veranstalter zu tragen.

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