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Einfuhr von geschützten Arten nach Österreich geht zurück

Wien (OTS) – Die Einfuhr lebender Wildtiere, die in ihren Ursprungsländern vom Aussterben bedroht sind, geht in Österreich sukzessive zurück. Der Bedarf an diesen Tieren wird immer mehr durch Nachzuchten abgedeckt. In den letzten Jahren wurden über in Österreich 5.000 Reptilien, über 2.000 Greifvögel und über 300 Papageienvögel gezüchtet, die Tendenz ist weiterhin steigend. Das teilt das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium anlässlich des morgigen internationalen Welt-Erdtages mit.

Dank der immer strengeren Zollkontrollen an den Grenzübergängen und Flughäfen häufen sich dafür die Beschlagnahmungen von illegal gehandelten Tieren, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterliegen. Im Steigen begriffen sind etwa der Schmuggel von geschützten Schildkröten und von Kaviar, dagegen geht die illegale Einfuhr von geschützten Papageienarten und Elfenbein seit mehreren Jahren deutlich zurück.

Laut der vom Umweltministerium vor kurzem fertig gestellten Statistik für das Jahr 2000 wurden im Vorjahr beispielsweise 310 geschützte Schildkröten, 32 lebende Papageien, 190 Kilogramm Kaviar, über zehn Kilo Korallen und 13 Kilo Schlangenhäute beschlagnahmt. Aber auch einzelne illegale Jagdtrophäen von „Exoten“ wie Schraubenziege oder Blauböckchen wurden von aufmerksamen Zollfahndern entdeckt. Die lebenden Tiere, die bei der illegalen Einfuhr beschlagnahmt wurden, konnten in Tiergärten und Tierparks artgerecht untergebracht werden.

An alle Reisenden appelliert das Umweltministerium, auf das Mitbringen von „lebenden Souvenirs“ und von Andenken aus Tierprodukten zu verzichten. Denn der Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten ist einer der Hauptgründe, warum viele Bestände in ihren Ursprungsländern mehr und mehr zurückgehen. Von Souvenirs wie Elfenbeinschmuck, Korallen, Muscheln, Schildkröten, Kakteen, Orchideen, Spinnen, Echsen, Pfeilgiftfröschen und Produkten aus Krokodilleder sollte der verantwortungsvolle Tourist besser die Finger lassen.

Für Reisende und andere Interessierte hat das Umweltministerium auf der Homepage des Umweltbundesamtes eine umfassende Information über das Washingtoner Artenschutzabkommen erstellen lassen. Außerdem hat der WWF mit Unterstützung des Umweltministeriums unter dem Titel „Schauen statt Kaufen“ eine neue Broschüre zum Thema herausgebracht.

Die Einfuhr oder Ausfuhr eines lebenden Tieres oder eines Erzeugnisses nach Österreich ist nur möglich, wenn eine Genehmigung vorliegt, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen entspricht. Wird der Urlaub unter der Voraussetzung angetreten, sich ein entsprechendes Andenken mitzubringen, sollte man sich unbedingt mit dem Umweltministerium in Kontakt setzen. Die zuständige Naturschutz- Abteilung informiert darüber, welche Dokumente für eine Ausfuhr oder Einfuhr notwendig sind. Eine solche Bescheinigung ist übrigens auch für streng geschützte Arten notwendig, die im Inland nachgezüchtet werden.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. Seine Umsetzung soll über 3.000 Tier- und 30.000 Pflanzenarten vor dem Aussterben schützen. In Österreich ist das Übereinkommen, das ein umfassendes Kontrollsystem für den Handel mit bedrohten Arten vorsieht, seit 1982 in Kraft. Der Strafrahmen für Verstöße bewegt sich zwischen 10.000 und 500.000 Schilling. Für besonders schwere Verstöße drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.

Rückfragehinweis: BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Pressestelle Tel.: (01) 71100 – 6703

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