animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Was tun mit Igelkindern im Herbst

Saarbrücken (aho) – Das saarländische Umweltministerium rät eher davon ab, im Herbst vermeintlich untergewichtige Igel zur Pflege ins Haus zu nehmen. Aus ökologischer Sicht, so das Ministerium, ist es in den meisten Fällen nicht sinnvoll, selbst untergewichtige Tiere in menschliche Obhut zu nehmen. Diese gut gemeinten Hilfsaktionen bewirken leider nur allzu oft das Gegenteil. „Dem Wildtier Igel ist mehr damit gedient, wenn man in seinem Garten mehr Wildnis zulässt. Dichte Hecken, Laubhaufen und Holzstöße machen einen Garten für Igel sehr attraktiv“, so Pressesprecher Martin v. Hohnhorst. Auch ein über mehrere Jahre liegen gebliebener Reisighaufen, der eventuell mit Laub überschichtet ist, bildet einen hervorragenden Platz zur Ãœberwinterung unserer stacheligen Freunde.

In diesem Zusammenhang rät das Ministerium auch davon ab, dem Herbstlaub im eigenen Garten mit den in Mode gekommenen Laubsaugern zu Leibe zu rücken. Diese Geräte verursachen nur zusätzlichen Lärm. Sinnvoller sei es, das Laub auf der Fläche verrotten zu lassen oder zumindest im eigenen Garten zu kompostieren.

Selbst wenn man im November noch Igel unter 500 Gramm Gewicht findet, muss es nicht immer gut sein, diese aufzunehmen und zu versuchen, sie über den Winter zu retten. Bei aller Tierliebe sollte man nämlich nicht vergessen, dass eine gewisse natürliche Auslese in der freien Wildbahn etwas Selbstverständliches und Alltägliches ist. In diesem Zusammenhang sollte man sich vor Augen halten, dass die künstliche Unterstützung von Igeln aus späten Würfen weitere späte Würfe fördert, da die natürliche Auslese unterbleibt. Diese Igel haben dann möglicher-weise wiederum Schwierigkeiten, heil über den Winter zu kommen.

Weitere Tipps für den richtigen Umgang mit Igelkindern gibt ein Faltblatt, das das Umweltministerium heraus gegeben hat. Das Faltblatt kann per Fax (06 81/5 01-45 22), e-mail oder per Postkarte beim Umweltministerium angefordert werden. Die Informationen sind jedoch auch im Internet zu finden.

Generell gilt für den Umgang mit Igeln: Igel sind Wildtiere und zählen nach § 20 des Bundesnaturschutzgesetzes zu den geschützten Arten. Daher sollten sie nach Möglichkeit in ihrem natürlichen Umfeld verbleiben. Allerdings gibt es Fälle, in denen die Tiere ohne menschliche Hilfe nicht überleben. Tiere folgender Gruppen dürfen daher aufgenommen werden: Verwaiste Igelsäuglinge und sehr junge Tiere; verletzte Igel; kranke Igel; Igel die nach Wintereinbruch noch umherlaufen und kein ausreichendes Fettpolster haben (Gewicht unter 500g).

Fundort, Fundzeit und Gewicht des Igels sollten notiert werden. Um den Parasitenbefall (Flöhe, Zecken oder Würmer) sowie andere Krankheiten und Verletzungen feststellen und den Igel ggf. behandeln zu können, empfiehlt sich eine tierärztliche Untersuchung. Bei der Konsultation des Tierarztes oder der Tierärztin erhält man auch genaue Informationen über das weitere Vorgehen, Möglichkeiten der Fütterung oder Hinweise zum Bau einer Unterkunft.

Suche



Datenschutzerklärung