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130 tote Singvögel im Reisegepäck

[Foto: Zoll] Ulm (Zoll) – Bereits Ende Juni 2024 fanden Zollbeamte bei der Ãœberprüfung des Gepäcks einer Reisegruppe aus dem arabischen Raum knapp 100 Kilogramm Fleisch, darunter 130 tiefgefrorene und für den Verzehr vorbereitete Singvögel. Gegen die verantwortliche Person wird nun strafrechtlich ermittelt.

Im Rahmen der Ermittlungen unter Einbeziehung des Bundesamts für Naturschutz konnte in Erfahrung gebracht werden, dass es sich bei den Singvögeln mutmaßlich um Wildfänge handelt. Oft werden die Vögel illegal mit Fangnetzen und Leimfängern während des Vogelzuges gefangen. In einigen Ländern gelten sie als kulinarische Delikatesse.

Die Einfuhr von Fleisch aus Drittländern ist veterinärrechtlich grundsätzlich untersagt. Die Singvögel sind nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie streng geschützt und dürfen ebenfalls nicht in die EU gebracht werden.

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