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Schleswig-Holstein untersagt die Anbindehaltung von Pferden

Kiel (aho) – Ab Dezember 2002 ist die Anbindehaltung von Pferden in Schleswig-Holstein verboten, teilte das Umweltministerium in Kiel mit. Damit untersagt das Bundesland nach Hessen als zweites das dauerhafte Anbinden. „Pferde sind Fluchttiere, sie brauchen das Gefühl von Bewegungsfreiheit. Sie sind intelligent, stundenlanges An-die-Wand-starren macht sie krank. Ich gehe davon aus, dass die meisten Pferdebesitzer ihre Tiere lieben. Dennoch gibt es die Anbindehaltung noch. Damit ist hier zu Lande ab Dezember Schluss“, erklärte Umweltminister Klaus Müller.

Das Anbinden in so genannten Ständern fesselt die Tiere auf engstem Raum. Die Pferde können nicht mehr mit ihren Artgenossen kommunizieren. „Wer einmal gesehen hat, wie Pferde sich gegenseitig das Fell knabbern, wie sie sich am Boden wälzen, um das Fell einzustäuben, der weiß, dass das stundenlange Anbinden alles andere als artgerecht ist“, schildert Müller sein Motiv für das Verbot. Wissenschaftliche Untersuchungen belegten, so der Minister, dass durch diese Einschränkung zum Teil sehr schwerwiegende Verhaltensstörungen bei den Tieren entstehen.

Die zuständigen Kreise und kreisfreien Städte sind angewiesen, die Pferdehalter aufzufordern, die Anbindehaltung mit einer Ãœbergangsfrist bis Dezember zu beenden. Wird gegen diese Anordnung verstoßen, droht ein Zwangsgeld. „Das wird aber hoffentlich gar nicht erforderlich werden. Ich gehe davon aus, dass jeder Tierliebhaber nur das Beste für seine Pferde will“, so Müller. Eine Anbindehaltung ist in Zukunft nur auf Turnieren oder während tierärztlicher Behandlungen zugelassen, aber auch nur dann, wenn sie objektiv unvermeidbar ist.

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