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Stadt Lippstadt: Anleingebot gilt besonders für große Hunde

Lippstadt (lpr). Die Beschwerden über frei laufende große Hunde häufen sich, weil viele Bürgerinnen und Bürger sich bedroht fühlen und gelegentlich auch um die Unversehrtheit ihrer kleinen Vierbeiner Angst haben. Dieser Fehlentwicklung, gerade auch in den Fußgänger- bereichen des Grünen Winkels, will die Stadt jetzt entgegenwirken, so das städtische Pressereferat. Die Stadtwacht werde verstärkt im Grünen Winkel Kontrollen durchführen und den Regelungen der Landeshundeverordnung Geltung verschaffen.

Besonders nach 17.00 Uhr würden zahlreiche Hundebesitzer ihre großen Hunde im Grünen Winkel frei laufen lassen, so der Hinweis zahlreicher Beschwerdeführer und verweisen auf die einschlägigen Bestimmungen der Landeshundeverordnung. Danach sind ausgewachsene Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm auf öffentlichen Flächen innerhalb geschlossener Ortsteile an der Leine zu führen. Zuwiderhandlungen können mit Verwarngeld oder auch mit Geldbuße bis zu 1.022 € geahndet werden. Die Stadtwacht wird diesbezüglich besonders den Grünen Winkel und andere einschlägig bekannte illegale Auslaufflächen für Hunde kontrollieren, Verwarnungen aussprechen oder auch bei schweren Verstößen Bußgeldverfahren einleiten. Von diesen Maßnahmen ist die seinerzeit von der Stadt eingerichtete Freilaufzone im südlichen Bereich des Grünen Winkels unmittelbar an der Esbecker Straße im Einmündungsbereich der Steinstraße ausgeschlossen. Diese Freilauffläche gebe Hundebesitzern Gelegenheit, ihre Hunde frei laufen und artgerecht herumtollen zu lassen, wie das städtische Pressereferat ausführt. Diese mit Hinweisschildern deutlich gekennzeichnete Fläche befinde sich in hinreichendem Abstand von Gehwegen, sodass Fußgänger und Radfahrer weitestgehend unbehelligt blieben.

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