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ND: Auch Zuchtrassegeflügel muß geimpft werden

Vechta (aho) – Der leitende Veterinärdirektor des Landkreises Vechta nimmt den Ausbruch der Geflügelseuche Newcastle Disease (ND / atypische Geflügelpest) in Dänemark zum Anlaß darauf hinzuweisen, dass auch in Kleinstbeständen von unter 200 Tieren die Impfung gegen die atypische Geflügelpest zwingend notwendig ist. Denn selbst wenn die Krankheit nur in einem kleinen Bestand ausbricht, hat das ähnliche Auswirkungen wie im Fall der Schweinepest. Die gesamte Region wird gesperrt und eine Vermarktung von Eiern und Fleisch außerhalb Deutschlands ist nicht mehr möglich. Das Impfgebot gilt für alle Hühnerbestände, aber auch für Bestände, in denen Hühner mit anderem Geflügel zusammengehalten werden. Ebenfalls unter das Impfgebot fällt das Zuchtrassegeflügel.

Zuwiderhandlungen gegen die Impfpflicht werden als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet. Ein Tierhalter, der seiner Impfpflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, macht sich im Seuchenfall regresspflichtig. Wegen der großen Gefahren, die für die Geflügelwirtschaft in unserer Region durch die atypische Geflügelpest drohen, ist vom Veterinäramt beabsichtigt, in Zukunft zu prüfen, ob die Hobbyzüchter ihrer Impfpflicht nachkommen.

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