6.07.2002
Richtigstellung: RA Tünnesen-Harmes zur GefahrtierVO
Duisburg / Hannover (aho) – Durch das BVG-Urteil vom 3. Juli 2002 wurde die Niedersächsische GefahrtierVO in Teilen für nichtig erklärt. Landwirtschafts- minister Bartels hingegen sieht sich weitgehend bestätigt. Lesen Sie einen Kommentar von Rechtsanwalt Dr. Christian Tünnesen-Harmes aus Duisburg. Er hat die Urteile in Lüneburg und Berlin erstritten. Sie finden das DOC-Dokument auf der Hauptseite von AHO – oben rechts – unter „Experte zu BVG- Urteil u. Nds. GefahrtierVO“.