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Baden-Württemberg: Vorerst keine Ergänzung zur Kampfhundeverordnung

Stuttgart/Hannover – Baden-Württemberg plant vorerst keine Ergänzung zu der bestehenden Kampfhundeverordnung. Bislang gebe es keine Begründung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur niedersächsischen Kampfhundeverordnung, sagte ein Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums am Donnerstag. Nach einer eingehenden Prüfung sei aber nicht auszuschließen, dass zur bestehenden Verordnung im Südwesten noch eine gesetzliche Regelung folgen werde.

Nach Niedersachsen hatte auch Schleswig-Holstein angekündigt, den Umgang mit Kampfhunden gesetzlich regeln zu wollen. Die Bundesrichter hatten am Mittwoch die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Die Gefährlichkeit von Hunden könne in einer Verordnung nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt werden. Dem Land wurde freigestellt, dies künftig per Gesetz zu regeln. Viele Bundesländer hatten nach dem Tod des sechsjährigen Volkan in Hamburg eilig Vorschriften gegen Kampfhunde erlassen. Der Junge war im Juni 2000 von zwei Hunden totgebissen worden.

Die Kampfhundeverordnung in Baden-Württemberg sieht vor, dass Hundehalter die Möglichkeit haben, ihre Hunde einer Wesensprüfung zu unterziehen. Damit sollen diese nachzuweisen können, dass das Tier entgegen der gesetzlichen Vermutung nicht gefährlich ist.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim hatte erst im Februar entschieden, dass Städte und Gemeinden von Kampfhunde-Besitzern eine stark erhöhte Hundesteuer verlangen dürfen. Die mit der Steuer verbundene Lenkungswirkung sei nicht zu beanstanden, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Es stehe außer Frage, dass an der Eindämmung der Haltung gefährlicher Hunde in Anbetracht ihres Gefährdungspotenzials ein besonderes Allgemeininteresse bestehe.

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