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BVG: „Gefahrtier-Verordnung“ nichtig

Berlin (aho) – Das Bundesverwaltungsgericht hat die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Die Gefährlichkeit von Hunden könne nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt werden, urteilte das Gericht. Für bestimmte Rassen bestehe der Verdacht, dass sie gefährlich sind, es sei in der Wissenschaft aber umstritten, welche Bedeutung auch der Ausbildung und Erziehung des Hundes zukomme. (Az.: BverwG 6 CN 5.01, 6.01, 7.01, 8.01). Derartige Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre der Hundehalter seien nur zulässig, wenn sie in den Ländern gesetzlich geregelt seien, urteilten die Richter des BVG. In Niedersachsen liegt, anders als beispielsweise in Bremen und Bayern kein derartiges Gesetz vor. Der Landwirtschaftsminister Niedersachsens, Bartels, kündigte an, die Verordnung in ein Gesetz umzuwandeln.

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