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Tierschutz hat Verfassungsrang

Berlin (aho) – Der Bundesrat stimmte heute dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz) mit der erforderlichen Zwei- Drittel-Mehrheit zu. Die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz soll dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit den Tieren Rechnung tragen. Der bereits einfach gesetzlich normierte Tierschutz soll hierdurch gestärkt und dessen Wirksamkeit sicher gestellt werden.

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