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Gefahr durch giftige Raupenhaare

Bonn (lwk) – Unangenehme Folgen kann der Kontakt mit den Raupenhaaren des Eichenprozessionsspinners haben, den Experten des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer Rheinland jetzt am Niederrhein gesichtet haben. Die mit Widerhaken versehenen, nur 2 bis 3 mm kleinen Gifthaare, die sich leicht von den Raupen lösen, enthalten das Nesselgift Thaumetoporin und bleiben für Mensch und Tier etwa ein Jahr lang gefährlich. Die Berührung mit den Haaren des Eichenprozessionsspinners kann pseudoallergische Reaktionen an Schleimhäuten und am ganzen Körper hervorrufen. Der nur an Eichenbäumen vorkommende Eichenprozessionsspinner, lateinisch Thaumetopoea processionea, trat schon im vergangenen Jahr, zunächst unbemerkt, zwischen Kevelaer und Geldern auf. In diesem Jahr stellten die Pflanzenschutzexperten im gefährdeten Raum entlang der niederländischen Grenze Fallen mit Sexuallockstoffen auf, um sich einen Ãœberblick über den Befall zu verschaffen.

Die Raupen des unscheinbaren Falters schlüpfen Ende April/Anfang Mai aus den Eiern und leben zunächst gesellig in Familienverbänden, um unentwegt die frisch getriebenen Eichenblätter zu fressen. Erst ab dem dritten von insgesamt sechs Larvenstadien werden die giftigen Haare gebildet. Ende Mai/Anfang Juni gehen die Raupen in langen Reihen, den typischen Prozessionen, auf Wanderschaft und legen an Stämmen und Ästen gespinstartige Nester an, die bis zu 1 m lang werden können. Hier verbringen die Raupen die Nacht und verpuppen sich Ende Juni/Anfang Juli, um Anfang August als Falter zu schlüpfen. Nach dem Hochzeitsflug legen die Falter in den Oberkronen der Eichen ihre Eier ab, aus denen im nächsten Jahr Raupen schlüpfen.

Der ökologische Schaden durch den Blattfraß der Eichenprozessionsspinner ist für die betroffenen Bäume eher gering, weil sie abgefressene Blätter neu bilden können. Auch einmaliger Kahlfraß bleibt meist ohne größere Auswirkungen. Erst wenn die Bäume mehrmals hintereinander kahlgefressen werden, sind die Eichen ernsthaft gefährdet.

Auf eine mechanische oder chemische Bekämpfung wird im Wald meistens verzichtet. Notwendig ist sie dagegen in Grünanlagen und an Stellen, wo sich regelmäßig Menschen in der Nähe der Bäume aufhalten. Eine Bekämpfung mit einem biologischen Mittel, einem Bakterium, das die Raupen befällt, ist nur im Frühjahr bis zum 10. Mai sinnvoll. Später können andere Insektizide eingesetzt werden, für deren Einsatz im öffentlichen Grün aber eine Genehmigung nach dem Pflanzenschutzgesetz erforderlich ist.

Während der Prozessions- und Nesterbildung können die Tiere einschließlich der Nester auch mit großen Staubsaugern von den Bäumen entfernt werden. Erfahrungen aus Holland zeigen, dass die Gifthaare durch Einblasen in einen mit Wasser gefüllten Behälter unschädlich gemacht werden können. Auch Verbrennen oder Absammeln der Nester ist möglich. Dabei ist aber unbedingt auf einen ausreichenden Schutz der ausführenden Person zu achten.

Häufig verwechselt wird der Eichenprozessionsspinner mit harmlosen Gespinstmotten, die sich im gesamten Rheinland seit drei Jahren massenhaft vermehren. Die Raupen dieser Art befallen in diesem Jahr Traubenkirschen, Weißdorn, Pfaffenhütchen und Ahorn. Der Befall ist an einem dichten, weißgrauen Gespinst zu erkennen, das den ganzen Baum bedeckt. Weitergehende Informationen zum Eichenprozessionsspinner gibt es auch im Internet unter www.pflanzenschutzdienst.de

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