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Gericht entscheidet gegen Teleimpulsgeräte

Gelsenkirchen (aho) – Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist der Einsatz von Elektroreizgeräten zur Erziehung oder Steuerung von Hunden generell untersagt. Das Gericht bestätigt damit eine Entscheidung des Landkreises Recklinghausen. Der Landkreis hatte einem belgischen Hundetrainer den Einsatz der umstrittenen Geräte untersagt. Dagegen hatte der Trainer vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Er wollte die Geräte auf einem Gelände in Marl einsetzen, wo er regelmäßig Seminare zur Hundeausbildung Der Hundetrainer hatte dem Richter versichert, die Stromzufuhr ermögliche eine Hundeerziehung ohne Stockschläge, Tritte und Stachelhalsbänder. Die Geräte gäben dem Hund mehr Bewegungsspielraum als an einer Hundeleine. Sie würden die Tiere auch schneller vom Wildern, vom Attackieren von Spaziergängern oder vom plötzlichen Ãœberqueren einer Straße abhalten. Die Erziehung von Hunden können naturgemäß nicht frei von Schmerzen und Zwängen sein, betonte der Kläger. Behörde und Gericht waren da ganz anderer Meinung. Die Apparate aus den USA funktionieren durch die Stromübertragung mit einem regulierbaren Sender. Das Empfangsgerät ist am Hals des Hundes befestigt. Die Stromzufuhr ist je nach Intensität für den Hund unangenehm bis schmerzhaft. Instinktive Bewegungen des Hundes z.B. beim Nachstellen eines Kaninchens werden nach Erkenntnis des Gerichts durch den Apparat verhindert. Das sei nicht artgerecht. Stromschläge prägten das Tier dauerhaft. Die Praxis zeige, dass tierschützende Aspekte oft nicht berücksichtigt würden, führte das Gericht im Urteil aus.

(AZ.: 7 K 625/01)

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