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Zoos müssen sich auf höhere Anforderungen einstellen

Schwerin (aho) – „Die Umsetzung der EU-Zoorichtlinie erfordert auch von den zoologischen und tiergärtnerischen Einrichtungen in M-V, sich auf höhere Anforderungen beim Schutz wild lebender Tiere und der Erhaltung der biologischen Vielfalt einzustellen. Nach der Richtlinie benötigen künftig alle Betreiber von Zoos eine Betriebserlaubnis und werden regelmäßig kontrolliert. Das Umweltministerium hat deshalb gemeinsam mit der Interessengemeinschaft der Tiergärten Mecklenburg-Vorpommerns Prüfkriterien zur Bewertung von Zoos und Tierparks erarbeitet. Diese bilden die Grundlage für ein Landeszoogesetzes, an dem derzeit im Ministerium gearbeitet wird. Wie wichtig mir die Arbeit der tiergärtnerischen Einrichtungen ist zeigt auch die Tatsache, dass die Erarbeitung dieses Gesetzes in die Koalitionsvereinbarung von SPD und PDS aufgenommen wurde“, sagte Umweltminister Prof. Dr. Wolfgang Methling heute (30. Oktober 2002) in Schwerin anlässlich der Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft der Tiergärten Mecklenburg-Vorpommerns.

Zu den Prüfkriterien zur Bewertung von Zoos auf Basis der EU-Zoorichtlinie gehören nach den Worten des Ministers unter anderem Fragen der artgerechten Haltung, der Wiederausbürgerung und Bestandserneuerung von Arten, der Beteiligung an Forschungsarbeiten und wissenschaftlichen Untersuchungen, der Registrierung des Zoobestandes sowie der Öffentlichkeitsarbeit über die Notwendigkeit der Erhaltung der biologischen Vielfalt. In diesem Zusammenhang informierte Minister Methling darüber, dass vom Umweltministerium im Jahr 2003 eine Broschüre über Zoos und Tiergärten in M-V herausgegeben wird, die gemeinsam mit den tiergärtnerischen Einrichtungen erarbeitet wird. Zukünftig soll auch die Internetpräsentation der Interessengemeinschaft der Tiergärten mit der des Umweltministeriums verlinkt werden.

Insgesamt gibt es in M-V derzeit 26 tiergärtnerische Einrichtungen, von denen 18 der Interessengemeinschaft angehören. Der Naturerlebnispark Mühlenhagen (Landkreis Demmin), den Minister Methling am 16. September 2002 besucht hatte, wird heute einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft der Tiergärten stellen.

Die Umsetzung der EU-Zoorichtlinie in nationales Recht hätte bereits bis zum 9. April 2002 erfolgen müssen. In 10 europäischen Ländern – wozu auch Deutschland gehört – ist dies noch nicht geschehen. „Die Erarbeitung des Landeszoogesetzes M-V wird deshalb eine der wichtigsten Aufgaben in den nächsten Monaten sein“, so Umweltminister Methling.

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