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Tierhaltung in Zoos: Deutschland muß seine Standards verbessern

Brüssel/Berlin (aho) – Die Europäische Kommission hat Deutschland, Italien, das Vereinigte Königreich, Irland, Dänemark, Griechenland, Spanien, Portugal, Österreich und Finnland formell aufgefordert, die Rechtsvorschriften der EU über die Haltung von Wildtieren in Zoos in ihr innerstaatliches Recht umzusetzen.

Die zehn genannten Mitgliedstaaten haben die vereinbarte Frist – 9. April 2002 – für die Verabschiedung nationaler Rechtsvorschriften zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften, mit denen die Aufgabe der Zoos im Hinblick auf die Erhaltung der Tiere verbessert werden soll, nicht eingehalten.

Diese Richtlinie wurde erlassen, um sicherzustellen, dass die Haltung von Tieren in Zoos in der gesamten Europäischen Union so erfolgt, dass wild lebende Arten erhalten werden und auf ihr Wohlbefinden geachtet wird. Darüber hinaus müssen die Zoos ihre Aufgabe der Unterrichtung der Öffentlichkeit und einen Beitrag zur wissenschaftlichen Forschung zu leisten erfüllen. Nach der Richtlinie müssen die Betreiber von Zoos eine Betriebserlaubnis haben.

Ferner unterliegen die Zoos einer strengen Aufsicht durch die zuständigen nationalen Behörden. Die Aufforderungen erfolgten in Form von begründeten Stellungnahmen, die die zweite Phase des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag darstellen. Sofern die betreffenden Mitgliedstaaten den Aufforderungen nicht innerhalb von zwei Monaten nachkommen, kann die Kommission den Gerichtshof mit dieser Angelegenheit befassen.

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