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Humanmediziner verwenden Tierarzneimittel

Düsseldorf (aho) – Das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein Westfalen hat die Ärztekammer Nordrhein darüber informiert, dass – nach Mitteilung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Bayern – von einzelnen Ärzten ein Tierarzneimittel beim Menschen eingesetzt wird. Es handelt sich nach Angaben der Ärztekammer Nordrhein um den Impfstoff Baypamun® (Inhaltsstoffe: inaktivierte Avi-, Ortho oder Parapockenviren), der als „Immunmodulator“ zur Therapie chronischer viraler Erkrankungen und Krebs empfohlen wird.

Für keine dieser Indikationen liegen Daten vor, nach denen Wirksamkeit und Sicherheit des veterinärmedizinischen Impfstoffes beurteilt werden kann. Nach Ansicht des Paul-Ehrlich Institutes, der zuständige Oberbehörde für Sera- und Impfstoffe, verbietet sich die Anwendung von Baypamun® am Menschen strikt, und zwar

– aufgrund der nicht belegten Wirksamkeit für alle beanspruchten Indikationen;

– weil die Herstellungsmethode nicht den geforderten Vorgaben betreffend der Herstellung von Impfstoffen zum menschlichen Gebrauch entspricht.

Diese Auffassung wird von der Ärztekammer Nordrhein unterstützt. Die Anwendung eines Tierarzneimittels beim Menschen verbietet sich und lässt sich nur schwer mit der ärztlichen Therapiefreiheit in Einklang bringen.

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