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Rheingau-Taunus-Kreis: Impfaktionen gegen Tollwut

Bad Schwalbach (aho) – Wie das Staatliche Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen beim Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises mitteilt, findet in der Zeit ab dem 09. September 2002 im gesamten Kreisgebiet eine Impfaktion zur oralen Immunisierung der Füchse statt.

Als Folge der Impfaktion, die seit Jahren im Frühjahr und Herbst durchgeführt wird, konnte der Rheingau-Taunus-Kreis sowie der größte Teil Hessens zum tollwutfreien Bezirk erklärt werden. Der letzte im Rheingau-Taunus-Kreis amtlich festgestellte Tollwutfall (1 Fuchs) war im April 1992 aufgetreten. Die erneute Schluckimpfung soll diesen Impferfolg stabilisieren. Hauptverbreiter der Tollwut ist nach wie vor der Fuchs. Es gilt daher, diesen gegen Tollwut unempfindlich zu machen. Das geschieht durch einen Impfstoff, der in einer Plastikkapsel in grau-braune Preßlinge aus Fischmehl und Palmin eingebettet ist. Die Preßlinge (etwa in Größe einer Streichholzschachtel) werden als Köder durch Flugzeuge über Wald und Feld abgeworfen.

Um den Impferfolg nicht in Frage zu stellen, wird dringend gebeten, Hunde vom 09. September bis Ende September an der Leine zu führen.

Der Impfstoff ist für Haustiere und andere Wildtiere unschädlich. Das gilt auch für den Menschen mit der Einschränkung, dass eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann, wenn das frische Impfvirus in Schleimhäute gelangt, z. B. durch Reiben mit den Händen in den Augen.

In den Stadtrandgebieten und außerhalb geschlossener Ortschaften sollten während der Impfaktion und in den darauf folgenden acht Tagen Hunde an der Leine geführt werden, damit die Köder möglichst vollständig ihre Zweckbestimmung finden. Gerade in Stadtrandgebieten werden viele Impfköder durch andere Tiere, insbesondere frei laufende Hunde, aufgenommen. Dies ist für die betroffenen Tiere zwar ungefährlich, führt aber dazu, dass die Füchse als eigentliche Zielgruppe der Impfaktion gar keine oder zu wenig Köder auffinden und damit nicht mehr immunisiert werden können. Es ist völlig ausreichend, wenn in einem Zeitraum von ca. einer Woche nach Auslage der Köder Hunde an der Leine gehalten werden, da in dieser Zeit eine ausreichende Immunisierung der Füchse erfolgt. Das gemeinsame Ziel, die Tollwut vollständig zu tilgen und damit die Bevölkerung vor dieser gefährlichen Seuche zu schützen, sollte diese vorübergehende Einschränkung wert sein.

Es wird daher dringend empfohlen, die ausgelegten Köder nicht zu berühren oder gar einzusammeln. Falls jemand trotzdem damit in Kontakt kommt, sollten unbedingt die Hände mit Seife und Wasser gründlich gewaschen werden. Im Zweifelsfall sollte ein Arzt aufgesucht werden.

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