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Berliner Hundeverordnung weiterhin in Kraft

Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz teilt mit:

Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht (BVG) die Hunderegelung in der niedersächsischen Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt. Nach einer ersten Bewertung dieses Urteils und den bereits bekannten Entscheidungsgründen weist die Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz Dr. Heidi Knake-Werner darauf hin, dass die in Berlin geltende Hundeverordnung weiterhin gültig bleibt. Sie erklärt: „Ob und in welcher Art die Berliner Hundeverordnung jedoch einer Ãœberarbeitung bedarf oder eine gesetzliche Regelung erforderlich ist, kann erst nach Prüfung der noch nicht vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung eingeschätzt werden“. Die Entscheidung des BVG ist nach den bisher vorliegenden Informationen nicht vorrangig inhaltlich, sondern maßgeblich formalrechtlich begründet. Der Ansatz, die Gefährlichkeit von Hunden auch an der Rassezugehörigkeit festzumachen, wurde nicht generell in Frage gestellt. Im Gegensatz zur niedersächsischen Regelung gibt es in Berlin kein generelles Haltungsverbot für bestimmte Hunderassen, das vom BVG offensichtlich als besonders weitgehender Eingriff in die Freiheitsrechte bewertet wurde. Für bestimmte Hunderassen gilt in Berlin seit zwei Jahren eine besondere Anzeige- und Kennzeichnungspflicht. Die Haltung solcher Hunde wird von der Eignung der Halter und einem Wesenstest der Hunde abhängig gemacht. Die Berliner Hundeverordnung wurde im Juli 2001 vom Berliner Landesverfassungsgerichtshof in allen Punkten bestätigt und hat sich – wie z.B. aus dem Rückgang der Beißvorfälle ersichtlich wird – bisher bewährt.

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