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Hunde im Zug müssen Maulkorb tragen

Frankfurt a. M. (ots) – Die Deutsche Bahn ändert zum 16.06.2002 die Regeln für die Mitnahme von Hunden im Zug. Alle Hunde, die nicht in einem Behältnis (Tragetasche oder Transportbox) befördert werden können, müssen einen geeigneten Maulkorb tragen. Gleichzeitig entfällt das Verbot, Kampfhunde im Zug mitzunehmen. Diese Bestimmung hat sich für die DB als nicht praktikabel erwiesen, da es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche gesetzliche Regelungen für Kampfhunde gibt. Um zukünftig Diskussionen im Zug zu vermeiden, dürfen ab 16.06.2002 wieder alle Hunde mitgenommen werden, allerdings nur noch mit Maulkorb und – wie bisher – angeleint. Der Maulkorbzwang gilt nicht für Blindenführhunde. Die Maulkorbpflicht dient der Sicherheit aller Fahrgäste und des Zugpersonals. Auch die Hundehalter profitieren davon. Es ist in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass Hunde vor allem in dichtbesetzten Zügen reflexartig nach Fahrgästen schnappen, die ihnen zu nahe kommen oder sie unbeabsichtigt treten. Die Hundehalter sind in diesem Fall regresspflichtig. Am Preis des Fahrscheins ändert sich nichts: Für größere Hunde, die nicht in einer Tragetasche oder Box befördert werden können, müssen Fahrscheine zur Hälfte des normalen Fahrpreises gekauft werden. Die neuen Regeln gelten für Zugfahrten mit Fahrscheinen nach dem Tarif der Deutschen Bahn. Für Fahrten mit Verbundfahrscheinen gibt es je nach Verkehrsverbund unterschiedliche Bestimmungen. Deutsche Bahn AG

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