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SPD: Tierarzneimittelnrecht für Brieftauben wird nicht geändert

Berlin (aho) – Zur Beratung des Gesetzentwurfs des Bundesrates zu einem Tierarzneimittelneuordnungsgesetz im Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Deutschen Bundestag am 24.04.2002 erklären die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Jella Teuchner sowie die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Marianne Klappert:

Mit dem Tierarzneimittelneuordnungsgesetz soll der Antibiotika-Missbrauch vor allem bei Schlachttieren verhindert werden. Dieses Vorhaben ist aus Verbraucherschutzgesichtspunkten mehr als überfällig, man erinnere sich an den großen Schweinemastskandal in Bayern und an zunehmende Kreuz- Resistenzen von Krankheitserregern. Am 24.04.2002 haben wir im Ausschuss beschlossen, zu diesem – nur im Detail noch strittigen – Gesetzentwurf der Länder im Mai (13. Mai 2002) eine Anhörung durchzuführen.

Auch nach der Novelle des Tierarzneimittelgesetzes wird es für die Brieftaubenzüchter bei den bisherigen Möglichkeiten bleiben, Arzneimittel für ihre Tauben zu beziehen und anzuwenden.

SPD; 24. April 2002 – 346 AG Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

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