animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin gegen Tierschutz als Staatsziel

Bonn – Erhebliche Bedenken gegen eine Aufnahme des Tierschutzes als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz hat die Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin geäußert. Es sei zu befürchten, daß der Tierschutz im Einzelfall in Konflikt mit der verfassungsrechtlich garantierten Forschungsfreiheit gerate. Dies würde zur Folge haben, daß jeder einzelne Forscher nachweisen müßte, daß die Ziele seiner Arbeiten nur durch Tierversuche erreichbar seien. Da sich wissenschaftliches Neuland jedoch gerade nicht aus gesichertem Tatsachenwissen erschließen läßt, kämen zahlreiche Forschungsvorhaben zum Erliegen oder würden ins Ausland verlagert. Die Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin forderte zum Schutz der medizinisch – naturwissenschaftlichen Forschung eine normative Absicherung im Grundgesetz, sollte die Einführung des Tierschutzes als Staatszielbestimmung nicht zu umgehen sein. Eine derartige „Forschungsklausel“ könnte wie folgt lauten: „Tiere werden im Rahmen der geltenden Gesetze, insbesondere im Rahmen der Freiheit der Wissenschaft sowie von Forschung und Lehre, vor Leiden und Schäden geschützt, die durch keinen vernünftigen Grund zu rechtfertigen sind.“ Die Arbeitsgemeinschaft wies darauf hin, daß das deutsche Tierschutzgesetz eines der strengsten der Welt sei. Dies gelte in besonderer Weise für den Bereich der Tierversuche in der Forschung, wo Experimente an und mit Tieren nur unter der Voraussetzung besonderer Fachkunde und auf Grundlage eines äußerst strengen Genehmigungsverfahrens zugelassen würden. Den Tierschutz in die Verfassung aufzunehmen sei daher nicht nur überflüssig, sondern auch kontraproduktiv. „Wissenschaftliche Forschung an und mit Tieren ist nicht nur ethisch vertretbar, sondern zwingend notwendig“, sagte ein Sprecher der Arbeitsgemeinschaft. „Die Geschichte der Medizin lehrt, daß die Forschung auf Tierversuche nicht verzichten kann. Dies gilt vor allem für die klinische Arzneimittelprüfung, die Grundlagenforschung und den Arbeitsschutz.“ Ohne Tierversuche gäbe es heute weder Insulin zur erfolgreichen Behandlung des Diabetes noch wirkungsvolle Narkosemittel zur Durchführung größerer Operationen und zu einer effektiven Schmerztherapie. Rötelnprävention bei Schwangeren und Diagnosemöglichkeiten bei Ungeborenen wären ohne Forschung an Tieren erheblich eingeschränkt. Früher sei Leukämie bei Kindern nicht erfolgreich zu behandeln gewesen. Heute überlebten 80 % dieser Kinder, weil an Mäusen entwickelte Behandlungsmethoden angewandt werden könnten. Wer für die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung plädiere, beschwöre eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die künftige Vermeidung und Behandlung von Krankheiten herauf. Bei schweren, zum Teil heute noch nicht heilbaren Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Rheuma, Aids, Multipler Sklerose und Allergien müßte ohne Tierversuche die Anwendung von diagnostischen und therapeutischen Verfahren unmittelbar am Menschen vorgenommen werden. Die Durchführung von Experimenten am Menschen, die man mit dem Gebot eines effektiven Tierschutzes rechtfertigen müßte, wären jedoch gerade in Deutschland unerträglich.

Die Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin hat im März 2000 ein Positionspapier zu diesem Thema erstellt, das von folgenden Institutionen getragen wird:

Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland (MFT) Vorsitzender: Professor Dr. med. von Jagow, Klinikum der Universität Frankfurt am Main. Der MFT ist die Konferenz der medizinischen Ausbildungs- und Forschungsstätten an den deutschen Universitäten mit zur Zeit 36 Mitglieds- und 3 Gastfakultäten. Er vertritt ihre Fachinteressen gegenüber Öffentlichkeit und politischen Gremien.

Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF); Vorsitzender: Professor Dr. Hans Reinauer, Düsseldorf In der AWMF sind derzeit 123 wissenschaftliche Fachgesellschaften aus allen Bereichen der Medizin zusammengeschlossen.

Bundesvereinigung der Landeskonferenzen ärztlicher und zahnärztlicher Leiter von Kliniken, Instituten und Abteilungen der Universitäten und Hochschulen Deutschlands (BVL) Vorsitzender: Professor Dr. Dr. h.c. Wolfgang Dick, Mainz. Die BVL ist ein Zusammenschluß klinischer Landeskonferenzen mit dem Ziel der Wahrnehmung und Koordination berufsspezifischer Belange im Bereich der klinischen Hochschulmedizin und -zahnmedizin.

Deutscher Hochschulverband (DHV) Präsident: Professor Dr. Hartmut Schiedermair, Bonn. Der DHV ist die überparteiliche und fächerübergreifende Berufsvertretung der Universitätslehrer an den wissenschaftlichen Hochschulen und Universitäten Deutschlands mit über 18.000 Mitgliedern.

Das Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft Hochschulmedizin kann über die Pressestelle des Deutschen Hochschulverbandes, Rheinallee 18, 53173 Bonn, Tel.: 0228/90 260-15, Fax: 0228/90 260-90 angefordert werden.

Suche



Datenschutzerklärung