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Kommission genehmigt Erwerb von Royal Canin durch Masterfoods

Brüssel – Die Europäische Kommission hat dem vorgesehenen Erwerb des französischen Haustierfutterunternehmens Royal Canin SA. durch Masterfoods Holding, eine französische Tochtergesellschaft der amerikanischen Mars Inc., mit Auflagen zugestimmt. Mars hat zugesagt, für Gesamteuropa seine Geschäfts- bereiche zu veräußern, die mit fünf der Haustierfuttermarken der fusionierten Einheit verbunden sind, d.h. Advance, Premium, Royal Chien, Playdog und Brekkies gemeinsam mit den beiden großen Werken in La Chappelle und Moulin in Zentralfrankreich (Loir-et-Cher) bzw. in Südostfrankreich, sowie alle übrigen mit den veräußerten Geschäften verbundenen Vermögenswerte. Die Fusion kann erst vollzogen werden, nachdem diese Auflagen erfüllt sind. Mars ist ein im Privatbesitz befindlicher Hersteller von Imbissen, Speiseeis, Haustierfutter und verschiedenen anderen Produkten mit Hauptsitz in Virginia (USA). Masterfoods Holding ist eine im Jahr 2000 gegründete vollständige Tochtergesellschaft von Mars. Zu den Haustierfuttermarken von Mars zählen Pedigree, Advance, Cesar, Whiskas und Sheba, die weltweit verkauft werden und nationale / regionale Marken wie Canigou und Brekkies.

Royal Canin ist ein führender Anbieter von fertigen Haustier-Trockenfutter- produkten mit Hauptsitz in Frankreich und Notierung an der Pariser Börse. Royal Canin hat sein Markengeschäft über den Verkauf in Spezialgeschäften innerhalb der Europäischen Union aufgebaut. Die Untersuchung der Kommission hat bestätigt, dass die Märkte für trockene Fertigfutterprodukte für Katzen und Hunde wegen der spürbaren Unterschiede in den einzelnen Mitgliedstaaten hinsichtlich Kaufverhalten, Marktstrukturen und Absatzstrategien weiterhin landesweite Märkte sind. Nach der sechswöchigen Untersuchung ergaben sich Wettbewerbsbedenken auf dem französischen Hundefuttermarkt und dem deutschen Hunde- und Katzenfuttermärkten insbesondere bei den sehr schnell wachsenden Märkten für Trockenfutterprodukte. Auf diesen Märkten sind einige große Anbieter wie Nestlé, Procter und Gamble und Colgate Palmolive, eine Reihe kleiner Nischenanbieter sowie Eigenmarkenhersteller tätig. Die Produkte werden über die herkömmlichen Geschäfte sowie einer breiteren Gruppe von Spezialgeschäften einschließlich Tierläden, Gartencentern, Hobbyläden, von Züchtern und Tierärzten verkauft.

In Frankreich ist Royal Canin der eindeutige Marktführer, auf den im Jahr 2000 ein Drittel der verkauften fertigen Hundetrockenfutterprodukte entfiel. Ohne Abhilfen hätte der Zusammenschluss diese führende Stellung noch spürbar gestärkt und zu sehr hohen Marktanteilen in den Spezialgeschäften geführt. Die Zusage zur Veräußerung der mit den Marken Advance, Premium, Royal Chien und Playdog verbundenen Geschäfte wird die Marktpräsenz von Royal Canin in Frankreich auf unterhalb der ursprünglichen Höhe verringern. Drei der genannten Marken zählten im Jahr 2000 zu den zehn umsatzstärksten Produkten.

In Deutschland würden Überschneidungen zwischen diesen beiden starken Anbietern bei den Spezialgeschäften entstehen und zu sehr hohen Gesamtmarktanteilen vor allem bei Katzentrockenfutterprodukten führen. Bei Trockenhundefutter wird die Veräußerung der Marken Advance, Premium und Playdog die Marktanteile auf eine Höhe senken, bei der keine Wettbewerbs- bedenken mehr bestehen. Hinsichtlich Trockenkatzenfutterprodukten wird die Veräußerung von Brekkies, der drittgrößten Katzentrockenfuttermarke im Jahr 2000 gemeinsam mit den anderen veräußerten Vermögenswerten dem Erwerber umfassende Möglichkeiten geben, den Wettbewerb mit der fusionierten Einheit aufzunehmen. Zu den veräußerten Geschäften zählen Marken, die das gesamte Qualitätsspektrum umfassen und dem Käufer eine kritische Masse geben. Da die strengen Auflagen gewährleisten werden, dass ein ausreichend starker Käufer in der Lage sein wird, diese Vermögenswerte in seine eigene Markenstrategie einzubeziehen und sie weiterzuentwickeln, kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass die Abhilfen geeignet sind, die während der Untersuchung entdeckten Wettbewerbsbedenken auszuräumen. Die Kommission hat die Auswirkungen dieser Übernahme nur für die Europäische Union untersucht, da Haustierfutterprodukte von der Anwendung des EWR-Abkommens zwischen der EU, Norwegen, Island und Liechtenstein ausgenommen sind.

IP/02/263 15. Februar 2002

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