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VG Würzburg: Euthanasie von Dog Argentino rechtens

Aschaffenburg (aho) – Für rechtmäßig befunden hatte nach einem Bericht der Zeitung „Main-Echo“ die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg die Einschläferung des Kampfhundes »Arthos«, einem »Dog Argentino«. Das Tier war am 18. Januar auf Anordnung der Stadt Alzenau getötet worden, weil es am 11. Januar eine Frau in Albstadt erheblich verletzt hatte.

Die Verwaltungsrichter bestätigten mit ihrer nun vorliegenden Urteilsbe- gründung die Rechtmäßigkeit der Anordnung. Der Hund habe sich als »tatsächlich gesteigert aggressiv erwiesen«. Dabei spiele das Verhalten der verletzten Frau keine Rolle. Der Dog Argentino bestätigte, so die Richter, durch sein Verhalten seine Gefährlichkeit. Deshalb kam ein Gutachten zum Verhalten des Tieres nicht mehr in Betracht. Dem Hundehalter kreidet das Gericht an, er sei offenbar nicht in der Lage das erhebliche Gefahrenpotenzial, das von einem Dog Argentino ausgehe, vernüftig einzuschätzen. Deshalb habe die Stadt Alzenau zu Recht die Haltung des Tieres untersagt und ihn verpflichtet den Hund einschläfern zu lassen.

Kritisch vermerken die Verwaltungsrichter auch die Tatsache, dass der Hund bei seiner Anmeldung als »Mischling« angegeben wurde, obwohl dem Besitzer bekannt war, dass diese Bezeichnung nicht zutraf.

Den Besitzer des Hundes kommt nach den Recherchen der Zeitung der Vorfall teuer zu stehen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass eine Versicherung für die Kosten aufkommt. Versicherungen verlangten bei Kampfhunden regelmäßig die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Eine solche existiert aber nicht. Folglich besteht auch kein Versicherungsschutz. An Kosten summierten sich die Aufwendungen für Behandlung und Kranken- hausaufenthalt der verletzten Frau, die vier Wochen nach dem Angriff des Hundes immer noch im Kreiskrankenhaus Wasserlos liegt und sechs Operationen über sich ergehen lassen musste. Eine Ersatzkraft für die verletzte Lehrerin müsse bezahlt werden. Erfahrungsgemäß lasse der Staat sich solche Aufwendungen vom Verantwortlichen erstatten. Hinzu komme vermutlich eine beträchtliche Geldstrafe, heißt es laut Zeitungs- bericht aus dem Rathaus.

Die Stadt Alzenau will ihrerseits laut „Main Echo“ auf den schlimmen Vorfall mit einer Verschärfung der ihr zustehenden Rechtsmittel reagieren. Es kommen eine drastische Erhöhung der Steuersätze für Kampfhunde sowie der Erlass einer Hundeverordnung in Betracht. Diese kann beispielsweise vorsehen, dass bestimmte Hunde nur an der Leine ausgeführt werden dürfen und gefährdete Areale wie zum Beispiel die Umgebung von Spielplätzen, Kindergärten, Schulen, Altenheimen oder zentrale Plätze meiden müssen.

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