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Österreich: Seit langem wieder ein Tollwutfall in Kärnten

Die Bundesanstalt für Tierseuchenbekämpfung in Mödling hat am 4.2.2002 bestätigt, dass der in der Gemeinde Griffen (Bezirk Völkermarkt) am 28. Jänner erlegte tollwutverdächtige Fuchs, tatsächlich infiziert war. Es wird angenommen, dass der Fuchs von Slowenien eingewandert ist, denn aufgrund des sehr kalten Dezembers ermöglichten zugefrorenen Flüsse den Füchsen ungehinderte Wanderungen.

„Um eine Ausbreitung der Tollwut zu verhindern, ist jetzt im Februar als Sofortmaßnahme eine Tollwutköderauslegung geplant. Zusätzlich wurde bereits eine vermehrte Bejagung von Füchsen in Absprache mit Landesjägermeister Ferdinand Gorton vereinbart. Die erlegten Füchse aus den gefährdeten Gebieten werden zur Untersuchung nach Mödling an die Bundesanstalt eingesendet. Die Köderauslegung wird durch informierte Jäger in deren Jagdgebieten erfolgen. Um eine ausreichende Immunisierung der Füchse zu erreichen, soll eine Nachimpfung in vier bis sechs Wochen und eine weitere Impfaktion im Herbst durchgeführt werden“, informierte heute Landesrat Georg Wurmitzer. „Diese rasche Vorgangsweise ist nur durch die gute Zusammenarbeit mit der Kärntner Jägerschaft und den zuständigen Fachexperten möglich,“ so Wurmitzer.

Der zuständige Landesveterinärdirektor Dieter Vogl teilte mit, dass die Tollwutköderauslegung unter Berücksichtigung der topographischen Gegebenheiten in den Gebieten rund um den Erlegungsort erfolgen wird. „Um diese Fläche zu beimpfen sind mehr als 14.000 Tollwutköder notwendig,“ betonte Vogl. Betroffen sind der Bezirk Wolfsberg mit den Gemeinden St. Andrä, St. Georgen im Lavanttal, St. Paul im Lavanttal, Lavamünd und der Bezirk Völkermarkt mit den Gemeinden Griffen, Diex, Völkermarkt, bis nach St. Kanzian, Ruden, Neuhaus, Eberndorf sowie Bleiburg und Feistritz ob Bleiburg.

Landesrat Georg Wurmitzer bittet die Befölkerung folgende Präventivmaßnahmen auch zum Selbstschutz zu befolgen: – Entsprechend der Wutverordnung sind Hunde an der Leine zu führen. – Kontakt mit Wildtieren ist zu vermeiden. – Verhaltensauffällige und verendete Wildtiere sind an den örtlich zuständigen Amtstierarzt bzw. Gendarmerie oder Gemeinde zu melden. – Die vorbeugende Tollwutimpfung von Heimtieren – Impfköder nicht berühren – Bei Kontakt mit wutverdächtigen Tieren ist der zuständige Amtsarzt zu informieren. – Bissverletzungen sind unverzüglich an die nächste Gendermariedienststelle zu melden.

Als Auskunftspersonen stehen der Amtstierarzt bzw. der Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft, die Veterinärabteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung sowie die Kärntner Jägerschaft zur Verfügung.

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