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Startschuss für die Volksinitiative „Für einen zeitgemässen Tierschutz“

Bern (STS) – Als Zumutung für jeden Tierfreund bezeichnete der Schweizer Tierschutz STS an seiner heutigen Pressekonferenz in Bern den Vorschlag des Bundesrates für das neue Tierschutzgesetz. Besonders gravierend sind die geplante Zulassung der Schlachtung ohne Betäubung (Schächten), die ersatzlose Streichung verbotener Handlungen und die vielen „Kann-Formulierungen“. Mit einer Volksinitiative will der STS der Bevölkerung deshalb die Möglichkeit geben, ihre Tierschutzanliegen anzumelden und durchzusetzen.

Als Farce bezeichnete Heinz Lienhard, Präsident des Schweizer Tierschutz STS, an der heutigen Pressekonferenz den Gesetzesentwurf des Bundesrates. Er bedauerte, dass die aktuelle Gesetzesrevision nicht dazu genutzt wurde, die Vorschriften für Heimtiere, Nutztiere und Wildtiere sowie dem Tierversuch mutig und zukunftsgerichtet dem aktuellen Kenntnisstand anzupassen. Wenn nach dem Willen des Bundesrates das 25 Jahre alte Gesetz nicht gemäss den zwischen- zeitlich gewonnenen Erkenntnissen und mit einer Erhöhung des Schutzniveaus der Tiere angepasst werden dürfe, so frage er sich ernsthaft, weshalb dann überhaupt eine Gesetzesrevision durchgeführt werden soll. Der Schweizer Tierschutz STS hat in der Folge beschlossen, die Volksinitiative für einen zeitgemässen Tierschutz zu lancieren, damit die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden können, ob sie ein „Pseudogesetz“ oder ein griffiges, modernes Tierschutzgesetz wollen, das diesen Namen verdient.

Die Volksinitiative „für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz-JA!)“ will die wichtigsten Eckpfeiler für das neue Tierschutzgesetz in der Bundesverfassung verankern. Mit diesen verfassungsmässigen Prinzipien ist sichergestellt, dass künftige Tierschutzvorschriften dem Tierwohl effektiv Rechnung tragen und zentrale Anliegen berücksichtigt werden, für die der STS seit Jahren kämpft. Der Vorschlag bringe allen Tieren weitreichende Verbesserungen, erklärte Hansueli Huber, Dr. ing.agr., Geschäftsführer STS, er schränke Tiertransporte ein, schreibe ein wirkungs- volles Betäuben aller Tiere vor dem Schlachten vor, verbiete Extremzuchten, fördere Alternativen zum Tierversuch und schaffe Instrumente für einen konsequenten und einheitlichen Vollzug der Tierschutzbestimmungen in der ganzen Schweiz.

Das revidierte Tierschutzgesetz sehe keinerlei Rechtsinstrumente vor, um dem Vollzugsdefizit im Tierschutz entgegenzuwirken, erläuterte Dr. iur. Birgitta Rebsamen, Vizepräsidentin des STS. In der Vorlage des Bundesrates sollen Tiere als Opfer von Tierquälereien oder anderen Verstössen weiterhin völlig rechtlos darstehen. In seiner Initiative schreibt der Schweizer Tierschutz STS deshalb vor, kantonale Fachstellen für Tierschutz und, wie im Kanton Zürich seit Jahren bewährt, kantonale Tierschutzanwälte einzuführen, die als rechtliche Vertreter des misshandelten Tieres im Strafverfahren auftreten können.

Im Gegensatz zu heute erlaubten Betäubungsmethoden wie Bolzenschuss oder Elektrobetäubung verlangt das Schächten eine Fixation des Tieres mit gestrecktem Kopf. Dazu werden die Tiere entweder gefesselt und an den Beinen hochgezogen, mit der sogenannten Weinberg-Trommel auf den Rücken gekippt oder stehend am Kopf fixiert, was teilweise zu heftigen Abwehr- bewegungen der Tiere führt, sie stresst und in Angst versetzt. Prof. Dr. Urs Schatzmann, Abteilung für Anästhesiologie, Tierspital Bern, hielt an der Pressekonferenz fest, aufgrund klinischer Erfahrung bestehe kein Zweifel, dass die Durchtrennung des Halses zu erheblichem hochgradigem Schmerz führe, auch wenn dazu ein scharfes Messer verwendet werde. Zwischen dem Schächtschnitt und der sicheren Empfindungslosigkeit verstreichen laut Urs Schatzmann beim Schaf bis zu 14 und beim Rind bis zu 32 Sekunden. Demgegenüber führe die korrekte Bolzenschuss- oder Elektrobetäubung beim Wiederkäuer zum sofortigen Bewusstseinsverlust. Die Möglichkeit der Gesetzesinitiative existiert in der Schweiz nicht. Ein Referendum würde im Erfolgsfall das bestehende Gesetz bestätigen, dessen Revisionsbe- dürftigkeit ausgewiesen ist. Somit bleibt dem Schweizer Tierschutz STS nur das Mittel der Verfassungsinitiative, um seine Anliegen durchzusetzen. Das Institut IPSO-Sozialforschung führte im November 2001 im Auftrag des STS bei 1’000 Personen (920 Stimmberechtigte) in allen Sprachregionen der Schweiz eine Umfrage zur Revision des Tierschutzgesetzes durch. 71% der Befragten wünschten, dass die Tiere durch das neue Gesetz mehr geschützt werden als bisher. 75,8% sprachen sich gegen eine Zulassung des Schächtens aus. STS-Präsident Heinz Lienhard zeigte sich an der Pressekonferenz denn auch überzeugt, dass die Anliegen der Initiative auf grosse Sympathie und Unterstützung der Stimmbürgerinnen und -bürger stossen werden.

Pressestelle Schweizer Tierschutz STS, 079-209 72 52 Basel, 29. Januar 2002

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