animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Frankfurt: Kampfhunde ohne Wesenstest kommen hinter Gitter

Ordnungsamt ergreift Maßnahmen gegen uneinsichtige Halter

Frankfurt am Main (pia) Nachdem die im August vergangenen Jahres erlassene Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden in einem seit dem 23.10.2001 rechtskräftigen Normenkontrollverfahren vom Hessischem Verwaltungsgerichtshof in ihren Kernpunkten bestätigt wurde, war auch die rechtliche Grundlage zum Handeln für die Kommunen endgültig geklärt. Die überwiegende Zahl der betroffenen Hundehalter hat sich auch dem Erlaub- nisverfahren gestellt und ihre Hunde einem überprüfbaren Verfahren, das Aussagen über eine mögliche gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit des Tieres trifft, unterzogen.

Da inzwischen auch die letzten Fristen abgelaufen sind, wird das Ordnungsamt Frankfurt nunmehr Maßnahmen gegen diejenigen uneinsichtigen Halter ergreifen, die trotz Aufforderung die Unterlagen nicht vollständig vorgelegt haben. Immerhin handelt es sich hierbei um zur Zeit knapp 200 von mittlerweile mehr als 400 Antragsverfahren, wobei besonders schwerwiegend ist, dass in circa 30 Fällen bis heute das Ergebnis des Wesenstests der Behörde nicht vorliegt.

Das Ordnungsamt hat deshalb inzwischen begonnen, die unvollständig ausgefüllten Anträge abzulehnen. Als erster Schritt wird die Sicherstellung und Unterbringung der rund 30 Hunde ohne Wesenstest in einem Tierheim verfügt. Im amtlichen Gewahrsam werden die Hunde anschließend durch Sachverständige begutachtet. Sollte keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit von dem Tier ausgehen, werden sie zur Weitervermittlung an Dritte freigegeben, während anderenfalls die Tötung angeordnet wird.

Diese abschließenden Zwangsmaßnahmen gegen uneinsichtige Hundehalter sind notwendig, um so der Bevölkerung einen umfassenden und wirkungsvollen Schutz vor gefährlichen Hunden zu gewähren.

Presse- und Informationsamt der Stadt Frankfurt, 18.01.2002

Suche



Datenschutzerklärung