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Hanau: Hundehalter müssen Hinterlassenschaft ihrer Vierbeiner beseitigen

Hanau. Wie das Ordnungs- und Umweltamt der Stadt Hanau mitteilt, häufen sich in jüngster Zeit Bürgerbeschwerden über die Verunreinigung von Straßen, Plätzen und Gehwegen mit Hundekot. Die Ordnungsbehörde weist ausdrücklich darauf hin, daß es sich bei Hundekot um Abfall handelt und vom jeweiligen Hundehalter zu beseitigen ist. Die Stadt habe dafür im öffentlichen Straßenraum ausreichend Abfallkörbe zur Verfügung gestellt; darüber hinaus gebe es im gesamten Stadtgebiet 13 sogenannte „Robidogs“, Behältnisse, in denen kostenlose Tüten zur Beseitigung des Hundekots bereitgehalten werden. Hundehalter, die die Hinterlassenschaft ihres Vierbeiners nicht beseitigten, verstoßen nach den Worten von Hanaus Ordnungsdezernentin, Oberbürgermeisterin Margret Härtel, gegen die städtische Abfallsatzung und begehen eine Ordnungswidrigkeit. Sie habe daher die städtischen Hilfspolizisten angewiesen, jeden Verstoß gegen die Abfallsatzung, auch das achtlose Wegwerfen von Abfällen, zu ahnden und ein Bußgeldverfahren einzuleiten, so Härtel. Dabei könne ein Bußgeld von mindestens 100 Mark verhängt werden, das im Wiederholungsfalle erhöht werde. Wie Härtel weiter hervorhob, werden die städtischen Mitarbeiter Hinweisblätter an die Hundehalter verteilen, in denen diese noch einmal auf ihre Pflichten zur Beseitigung von Hundekot hingewiesen werden. In diesem Zusammenhang richtete Härtel zugleich den Appell an all jene Bürgerinnen und Bürger, die ihren Abfall ordnungsgemäß entsorgen, ruhig Zivilcourage zu zeigen, Abfallsünder anzusprechen und auf ihr ordnungswidriges Verhalten hinzuweisen.

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