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Bundesrat spricht sich für artgerechte Pelztierhaltung aus

(aho) – In einer Entschließung hat der Bundesrat heute die Bundesregierung gebeten, umgehend von der im Tierschutzgesetz enthaltenen Ermächtigung Gebrauch zu machen, für Pelztiere artgerechte Bedingungen für die Haltung vorzuschreiben. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Pelztiere nur äußerst schwierig zu Haustieren umgezüchtet werden können.

In der Begründung heißt es, Tiere seien auf Grund der ethischen Verpflichtung des Menschen durch den Grundgedanken des Tierschutzgesetzes so zu halten, dass sie ihre Bedürfnisse, insbesondere ihre Bewegungs-und Beschäftigungs- bedürfnisse jeweils artgemäß befriedigen können. Sie müssten auch artgerecht ernährt, angemessen gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Die Haltung von Pelztieren in Käfigen sei auf Grund des geringen Domestizierungs- grades dieser Tiere als grundsätzlich problematisch anzusehen. Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Haltung von Hennen sei es notwendig, Haltungsformen nicht primär nach wirtschaftlichen, sondern nach tierschutzethischen Gesichtspunkten zu definieren. Dies entspreche auch den Intentionen des Tierschutzgesetzes, die nicht auf ein Verbot von Haltungsformen abzielen, sondern darauf, dass die Haltungsformen so definiert und konkreti- siert werden, dass sie den Anforderungen des Tierschutzes in höchstmöglichem Maße genügen. Das bedeute zugleich, dass auch ein vernünftiger Ausstieg aus dieser Haltungsform gewählt werden müsse, wenn die notwendigen tierartethischen Anforderungen ökonomischen Maßstäben nicht genügen. Diese ethischen Anforde- rungen seien vorab vom Gesetzgeber festzulegen, während die Entscheidung über die wirtschaftliche Tragfähigkeit letztendlich bei den potenziellen Tierhaltern verbleibe. Damit müssten nach entsprechenden Übergangsfristen die derzeit üblichen Formen der Pelztierhaltung aufgegeben werden.

259/2001 … 9. November 2001 Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Pelztierhaltung Drucksache 766/01 (Beschluss)

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