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Welttierschutztag 4.Okt.2001: Auftakt zum Heimtiermonat

(STS) – Unter dem Motto „Heimtiere haben ein Recht auf artgerechte Haltung“ mahnt der Schweizer Tierschutz STS Tierhalter und Behörden, ihre Verant- wortung gegenüber dem Mitgeschöpf wahrzunehmen.

Jedes Jahr stellen der Schweizer Tierschutz STS und seine 58 lokalen Sektionen anlässlich des Welttierschutztages ein tierschutzrelevantes Thema in den Mittelpunkt. Am diesjährigen Welttierschutztag, dem 4. Oktober, sind dies die Heimtiere. Der Schweizer Tierschutz STS widmet ihnen und ihren Bedürfnissen den ganzen Monat Oktober. In verschiedenen Aktionen wird die Bevölkerung für eine artgerechte Haltung sensibilisiert und den Tierhaltern die Verantwortung gegenüber ihren Schützlingen bewusst gemacht.

In der Schweiz wird in jedem zweiten Haushalt ein Heimtier gehalten. Rund 1,3 Millionen Katzen, 440’000 Hunde sowie unzählige Vögel, Meerschweinchen, Kaninchen, Ratten, Fische, Schildkröten, Vogelspinnen, Schlangen und andere Heimtiere, bereichern unser Leben. Wissenschaftliche Untersuchungen beweisen, dass Heimtiere zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Menschen beitragen, sie machen glücklich und helfen unserer Gesundheit, sie leisten Gesellschaft und helfen bei Stressituationen und in Lebenskrisen.

Tierheime betreuen immer mehr Schützlinge

Dass es auch eine Schattenseite gibt, schildert Heinz Lienhard, Präsident des Schweizer Tierschutz STS. Immer mehr Heimtiere bedeute auch immer mehr Fälle von vernachlässigten, falsch gehaltenen, verstossenen und überzähli- gen Tieren. Gemäss einer neuen Umfrage werden jährlich 8′ bis 9’000 Hunde, 2’500 bis 3’000 Katzen und unzählige andere Heimtiere in den Tierheimen der Sektionen des Schweizer Tierschutz STS aufgenommen. Der enorme Anstieg zeigt, wie notwendig die meist ehrenamtlich geleistete Arbeit der örtlichen Tierschutzvereine ist.

Aktionen im Heimtiermonat Oktober

Mit Informationsständen informieren der STS und seine 58 lokalen Sektionen Tierhalter über das Recht der Heimtiere auf eine artgerechte Haltung. In Zusammenarbeit mit Migros hat der STS einen speziellen Fonds in Höhe von CHF 80’000 eingerichtet zur Ãœbernahme von Patenschaften für alte oder schwer vermittelbare Katzen und Hunde, die in den Tierheimen der Sektionen ihren Lebensabend verbringen dürfen, solange sie gesund und lebensfroh sind. Lienhard forderte Bund, Kantone und Gemeinden auf, die Dienst- leistungen der Tierschutzorganisationen finanziell zu unterstützen. Für die Aufnahme, Pflege und Vermittlung von herrenlosen Tieren wenden die Tierschutzvereine jährlich über CHF 6 Mio. auf. Vom Bundesrat und Parlament fordert der STS, dass Tiere in der Schweizer Gesetzgebung nicht mehr länger als Sache behandelt werden.

Ein Recht auf artgerechte Haltung

Ewald Isenbügel, Professor der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Zürich be-richtet, dass fast die Hälfte aller Kleintier- patienten wegen Haltungsfehlern beim Tierarzt oder bei der Tierärztin landen. Falsche Unterbringung und Haltung, unzureichende Bewegung, fehlender Sozialkontakt, ungeeignetes Futter und vermenschlichender Umgang führen zu Stress und Angst, verursachen Mangelzustände und einen frühen Tod. Die Heimtierhaltung müsse von Freude am Tier und Verantwortung ihm gegenüber getragen sein, hielt Ewald Isenbügel fest.

Label für Zoofachgeschäfte

In Zusammenarbeit mit dem Verband Zoologischer Fachgeschäfte der Schweiz (VZFS) hat der STS ein Label für diejenigen Geschäfte geschaffen, die verbesserte Bedingungen erfüllen. Jedes Zoofachgeschäft mit STS-Label wird mindestens einmal pro Jahr kontrolliert und erhält eine Vignette. Die Haltung der Tiere muss hohe Mindestanforderungen erfüllen und für jede Tierkategorie müssen mustergültige Tiergehege vorhanden sein. Das Wichtigste aber sei, unterstrich Zoologe Peter Schlup von der Fachstelle Wild- und Heimtiere des STS, dass der Käufer im Fachgeschäft über die artgerechte Haltung der Tiere informiert werde. Schlup rät dringend von spontaner Tieranschaffung ab, jeder zukünftige Tierhalter müsse sich zuerst eingehend über deren Bedürfnisse informieren.

Vollzug der Tierschutzverordnung im Bereich Heimtiere

Auch die Aargauer Kantonstierärztin Erika Wunderlin ortete mangelndes Wissen um die Bedürfnisse der Tiere, eine Überforderung bei der Betreuung oder eine gewisse Nachlässigkeit im Umgang als Ursache von Missständen. Im Jahr 2000 gingen beim Veterinäramt des Kantons Aargau 123 Meldungen aus der Bevölkerung ein, die eine amtliche Kontrolle im Heimtierbereich nach sich zogen. Meist seien jedoch die Mindestan- forderungen der Tierschutzgesetzgebung eingehalten worden. Klare und strengere Vorschriften, die eine anständige Behandlung und artgerechte Haltung der Heimtiere gewährleisten, forderte STS-Präsident Heinz Lienhard. Der Schweizer Tierschutz STS verlange, dass diese strengeren Vorschriften dann von den Behörden ohne Wenn und Aber auch durchgesetzt werden. Die Abklärung von Tierschutzfällen könne sehr aufwändig und komplex sein, gab Wunderlin zu bedenken. Es sei daher unumgänglich, dass ausreichend kompetentes Personal für den Vollzug der Tierschutz- gesetzgebung zur Verfügung stehe. Im Informations- und Ausbildungs- bereich sei aber viel Potential für die Zusammenarbeit der Behörden und der Tierschutzorganisationen vorhanden, führte die Kantons- tierärztin aus.

Hintergrund

Am internationalen Tierschutzkongress in Florenz im Jahr 1931 beriet man sich, wie in der Bevölkerung der Respekt für Tiere erhöht werden könne und man beschloss, den 4. Oktober, den Namens- und Todestag von Franz von Assisi, zum Internationalen Welttierschutztag zu machen. Franz von Assisi (1181-1226), der Gründer des Franziskanerordens, gilt als Schutzpatron der Tiere. Er kämpfte im Mittelalter, wo man den Menschen als Herrscher über die Welt betrachtet hatte, um mehr Verständnis für die Tiere.

Für Rückfragen: Pressestelle STS, Telefon 079-209 72 52 Basel, 3. Oktober 2001

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