animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Strengere Vorschriften für die Tierhaltung

Bielefeld (bi). Im September sind arzneimittelrechtliche Änderungen und strengere Tierschutzvorschriften für die Hundehaltung in Kraft getreten. Darauf weist das Gesundheits-, Veterinär – und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt hin.

Die neue „Tierschutz-Hundeverordnung“ löst die „Verordnung über das Halten von Hunden im Freien“ aus dem Jahre 1974 ab. Die neue Verordnung enthält Regelungen für alle Hunde. Sie entsprechen neuesten Erkenntnissen und betreffen insbesondere Platzbedarf, Fütterung und Pflege der Tiere, ein Ausstellungsverbot für kupierte Hunde, die Begrenzung der Zahl der Hunde, die von einer Person betreut werden dürfen, Anforderungen an Kenntnisse und Fähigkeiten des Betreuers sowie ein Zucht- und Kreuzungsverbot für bestimmte aggressive Rassen.

Bei großen Hundezuchten wird künftig die Zahl der Hunde begrenzt, die von einer Person betreut werden dürfen. Um die tierschutzgerechte Haltung der Tiere zu gewährleisten, werden zusätzliche besondere Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten des Betreuers gestellt.

Für einzelne baulich und organisatorisch aufwändige Anpassungen wie etwa das Platzangebot bei der Zwingerhaltung, Tageslichteinfall in Räumen, in denen Hunde gehalten werden, das Ausstellungsverbot für kupierte Hunde und die intensive Betreuung in den gewerbsmäßigen Hundezuchten sind längere Übergangszeiten vorgesehen.

Die neuen arzneimittelrechtlichen Bestimmungen betreffen alle Halter von Tieren, die „der Gewinnung von Lebensmitteln“ dienen. Das sind neben den üblichen landwirtschaftlichen Nutztieren auch Ziergeflügel, Ziertauben, Speisefische, Kaninchen und Bienen. Deren Halter müssen sämtliche Behandlungen mit Arzneimitteln in ein Bestandsbuch eintragen. Ãœber die Details (Muster für das Bestandsbuch, Aufbewahrungsvorschriften) sind die praktizierenden Tierärzte bereits informiert worden. Neben dem Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt geben sie bei Fragen betroffener Tierhalter Auskunft.

Pressemitteilung von Mittwoch, 26. September 2001 Stadt Bielefeld

Suche



Datenschutzerklärung