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Rhein-Sieg-Kreis: Tollwutimpfung für Füchse

Rhein-Sieg-Kreis (mk) – Durch konsequente Impfstrategie und intensive Bejagung von kranken Füchsen konnte die Zahl der Tollwuterkrankungen in den letzten Jahren weitestgehend reduziert werden. Seit 1997 hat es im Rhein-Sieg-Kreis keinen Fall von Tollwuterkrankung mehr gegeben. Dennoch werden auch in Nordrhein-Westfalen immer noch vereinzelt tollwuterkrankte Füchse aufgefunden. Das Kreisveterinäramt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Fuchs der Hauptüberträger der auch für den Menschen gefährlichen Tollwut ist.

Aus diesem Grunde wird im Rhein-Sieg-Kreis wie schon in den vorangegangenen Jahren auch in diesem Jahr eine groß angelegte Schluckimpfung für Füchse durchgeführt. Die Maßnahme, die vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft angeordnet wurde, erstreckt sich auf den Zeitraum vom 24. September bis zum 05. Oktober 2001.

Die Impfköder werden überwiegend mit dem Flugzeug abgeworfen, wobei die Köder in dichtbesiedelten Gebieten und in Ortsrandlagen von der Jägerschaft auch per Hand ausgelegt werden.

Die scheibenförmigen Impfkörper (im Durchmesser 40 Millimeter, 12 bis 14 Millimeter hoch) bestehen aus einer Futtermittelmischung und enthalten einen speziellen Lockstoff für Füchse. Die in den Ködern enthaltenen Kapseln beinhalten den notwendigen Impfstoff, den die Füchse beim Zerkauen aufnehmen und der sie zuverlässig gegen die Tollwut impft.

Für Haustiere und freilebende Tiere sei der Impfstoff, so das Veterinäramt weiter, völlig unschädlich. Für den Menschen geht auch keine Gefahr aus, man sollte aber den direkten Kontakt mit der in der Kapsel enthaltenen Impfflüssigkeit vermeiden. Es wird daher dringend geraten, die Köder auf keinen Fall anzufassen. Geschieht dies aber trotzdem, empfiehlt sich eine gründliche Reinigung der betroffenen Stellen mit Wasser und Seife. Außerdem sollte unverzüglich ein Arzt eingeschaltet werden.

Spaziergänger sollten im Zeitraum der Impfung in den Gebieten, in denen Köder ausgelegt sind, auf den Wegen bleiben und Hunde sollten während der Beköderungszeit und mindestens 14 Tage danach an der Leine geführt werden.

Weitergehende Informationen sind beim Veterinäramt der Kreisverwaltung in Siegburg (Tel.: 02241/13 26 11) zu erhalten.

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