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Änderungsverordnung zur Gefahrtier-Verordnung

Hannover (aho) – Das Verwaltungsgericht Hannover hat in einer Entscheidung zu Fragen der Prozesskostenhilfe die gesamte Niedersächsische Gefahrtier- Verordnung als nichtig angesehen. Alleiniger Grund: die fehlende ausdrück- liche Erwähnung des Geltungsbereiches. Aber: einen Monat zuvor hatte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht keine Formalfehler beanstandet. Die „hannoversche“ Beurteilung kann u. a. auch deswegen die Landesre- gierung nicht nachvollziehen, so Bartels weiter. Um durch die Verwaltungs- gerichts-Entscheidung möglicherweise aufkommende Verunsicherungen bereits im Keim zu ersticken, habe er deshalb heute per zum 08.07.2000 rückwirkend geltender Änderungsverordnung den „Geltungsbereich Niedersachsen“ nachge- tragen. Damit sei z. B. auch die vom Oberverwaltungsgericht rechtlich nicht in Zweifel gezogene Rechtslage nochmals klargestellt worden.

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