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Tierschutz-Hundeverordnung tritt am 1. September in Kraft

Bonn/Berlin (bme) – Am 1. September tritt die Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft. Sie regelt die Anforderungen an die Haltung aller Hunde, unabhängig davon, wo sie gehalten werden. Die Befriedigung wesentlicher Grundbedürfnisse, wie Bewegungs- und Gemeinschaftsbedürfnis, muss Hunden auch in der Zwinger- und Anbindehaltung möglich sein. Deshalb schreibt die Verordnung vor, dass allen Hunden ausreichend Auslauf und Umgang mit der Betreuungsperson gewährt werden muss.

Die Tierschutz-Hundeverordnung verbietet die Zucht mit Pitbull-Terriern, Bullterriern, Staffordshire Bullterriern und American-Staffordshire-Terriern sowie Kreuzungen mit diesen Tieren, und zwar aus Tierschutzgründen. Bei diesen Hunden tritt besonders ausgeprägt ein erblich bedingt übersteigertes Aggressionsverhalten auf. Solche Hunde leiden darunter, dass sie anderen Hunden gegenüber kein artgemäßes Sozialverhalten zeigen können. Sie gefährden darüber hinaus Leben und Gesundheit von Hunden, die auf das übersteigert aggressive Verhalten artgemäß durch Unterwerfungsgesten reagieren.

Bei großen Hundezuchten wird die Zahl der Hunde, die von einer Person betreut werden dürfen, auf zehn begrenzt. Zusätzlich müssen diese Betreuungspersonen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, da es hier schnell zu tierschutzwidrigen Zuständen kommen kann. Für bestehende, tierschutzrechtlich genehmigte Hundezuchten gilt dies ab dem 1. September kommenden Jahres.

Die Vorschriften über die Mindestgrößen von Zwingern sind nun nach der Größe der Hunde gestaffelt. Bestehende Zwingeranlagen, die nicht den neuen Vorschriften entsprechen, dürfen nur noch bis zum 31. August 2004 betrieben werden. Für die Haltung von Hunden in Räumen gelten diese Mindestflächen analog.

Die Erfahrungen nach der Einführung des gesetzlichen Kupierverbotes 1998 haben gezeigt, dass Hunde zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale ins Ausland gebracht und dort kupiert werden oder kupierte Hunde aus dem Ausland eingeführt werden. Um diesen „Kupiertourismus“ zu bekämpfen, werden Ausstellungen mit solchen Hunden ab dem 2. Mai 2002 verboten.

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