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Tierdrama: Zuchtrinder seit 14 Tagen auf Schiff eingeschlossen

(DTB) – Gemeinsam mit der Tierschutzorganisation Animals Angels versucht der Deutsche Tierschutzbund ein Tierdrama vor dem Hafen Beirut zu beenden. Am 14. Juni wurden 34 Zuchtrinder aus Deutschland im französischen Hafen Sète verladen und per Schiff nach Beirut transportiert. Die libanesischen Behörden verweigerten bei Ankunft am 22. Juni die Entladung, da 25 der Rinder älter als 24 Monate sind und nach neuestem libanesischen Recht somit keine Importerlaubnis erteilt werden könne. Seitdem werden die Rinder, die z.T. hochträchtig sind, auf dem Schiff vorm Hafen Beiruts festgehalten. Der Reeder droht jetzt damit, die Tiere an Bord des Schiffes zu schächten und über Bord zu werfen.

Nach Ansicht des Deutschen Tierschutzbundes hätte dieser Transport von den deutschen Behörden auch auf Grundlage der deutschen Tierschutz- Transportverordnung untersagt werden müssen. In dieser heißt es im §3 (Abs. 2): (…): „Säugetiere, die voraussichtlich während des Transportes gebären (…) dürfen nicht befördert werden“. Darüber hinaus wird im §4 Abs. 1 verlangt, dass für die Ãœbernahme des Tieres am Bestimmungsort die erforderlichen Vorkehrungen getroffen worden sind. Nach §4 Abs. 4 müssen die Tiere am Bestimmungsort unverzüglich entladen werden. Die Behörden sind nach §34 verpflichtet, Transporte zu untersagen, wenn anzunehmen ist, dass Verstöße gegen die Anforderungen der Tierschutz- Transportverordnung vorliegen.

„Libanon war und ist ein Symbol der Tierqual. Das haben wir schon oft dokumentiert. Wir fordern Bundesministerin Künast und EU-Kommissar Byrne auf, sofort auf die libanesischen Behörden einzuwirken, damit die Tiere an Land vernünftig untergebracht und versorgt werden. Dieses Tierdrama kann nur eine Konsequenz haben: Tiertransporte in die EU- Drittländer und besonders in den Libanon müssen sofort gestoppt werden, um weitere Tierqual zu verhindern“, erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Sollte sich herausstellen, dass die Tiere bereits verletzt sind oder dass die Entladung der Tiere aus Tierschutz- gründen unzumutbar wäre, müsse eine tierschutzgerechte Tötung der Tiere mit vorheriger Betäubung durchgeführt werden.

Der Deutsche Tierschutzbund prüft, inwieweit gegen die Verantwortlichen Strafanzeige gestellt werden kann. Zudem muss geklärt werden, seit wann die neue libanesische Verordnung, die eine Importbeschränkung auf Zuchtrinder nicht älter als 24 Monate enthält, den deutschen Behörden und den an diesem Geschäft Beteiligten bekannt ist.

Deutscher Tierschutzbund e.V. Baumschulallee 15 53115 Bonn – Germany phone: ++49 – 0228 – 6049625 fax: ++49 – 0228 – 6049641 E-mail: presse@tierschutzbund.de

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