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Schweiz: Änderung der Tierschutzverordnung

(BVET) – Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27.06.2001 eine Teilrevision der Tierschutzverordnung vom 27. Mai 1981 (TSchV; SR 455.1) verabschiedet. Neu ist auch, dass für Privatpersonen die Haltung von grossen Aras und Kakadus sowie von grossen Leguanen bewilligungspflichtig ist. Die Halter solcher Tiere haben bis August 2002 Zeit, ihre Tiere bei der zuständigen kantonalen Stelle anzumelden.

Ausführliche Informationen in Form von PDF – Dokumenten finden Sie im revidierten Verordnungstext und in den Erläuterungen dazu.

Bern, den 27. Juni 2001 Bundesamt für Veterinärwesen

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