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Weiterhin Faulbrut der Bienen im Rhein-Sieg-Kreis!

Rhein-Sieg-Kreis (mw) – Nachdem im letzten Jahr die Faulbrut der Bienen in weiten Teilen des Rhein-Sieg-Kreises auftrat, konnte dank konsequenter und aufwendiger Bekämpfungsmaßnahmen die Zahl der Neuausbrüche in diesem Jahr erheblich reduziert werden.

Zum Schutz der gesunden Bienenvölker hat das Veterinäramt um die Faulbrutherde Sperrbezirke eingerichtet und in einer Tierseuchen- Verordnung veröffentlicht. Betroffen ist der Bereich Hennef-Stoßdorf, Königswinter-Oberpleis und das Stadtgebiet Bad Honnef. Imker, die mit ihren Bienenvölkern innerhalb des Sperrgebietes stehen, sind verpflichtet, sich beim zuständigen Veterinäramt zu melden. Bienenvölker dürfen nicht in die Sperrgebiete gebracht und natürlich nicht hieraus entfernt werden. Ausnahmen können vom Amtstierarzt genehmigt werden.

Paenibacillus larve larve, so heißt der Erreger der Faubrut, ist für den Menschen völlig harmlos. Auch auf die gute Qualität des Naturproduktes Honig hat die Krankheit keinen Einfluss. Infizierte Bienenmaden sterben in den Brutzellen ab, wodurch mangels ausreichender Nachzucht das Bienenvolk erheblich geschwächt wird.

Um die Verbreitung der Faulbrut zu verhindern, sollte jeder Imker mindestens zweimal jährlich die Brutnester seiner Völker intensiv kontrollieren. Verdächtige Anzeichen der Faulbrut erkennt der Imker u.a. an eingefallenen löchrigen Zelldeckeln und einer in den Brutzellen befindlichen fadenziehenden, hellbraunen bis dunklen Masse. Beim Auftreten solcher Symptome ist unverzüglich das Veterinäramt zu informieren, welches weitergehende Untersuchungen einleitet.

Bei Rückfragen steht das Veterinäramt des Rheins-Sieg-Kreises – Der Landrat – unter der Rufnummer 02241 / 13 2611 gerne zur Verfügung.

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