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Schweiz: Richtlinie zur Pferdehaltung erschienen

(BVET) – Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat in Zusammenarbeit mit Pferdefachleuten neue Richtlinien zur Haltung von Pferden, Ponys, Eseln, Maultieren und Mauleseln erarbeitet. Damit soll das Bewusstsein für die tiergerechte Haltung von Pferden gefördert und die Rechtsun- sicherheit insbesondere bei Stallneubauten vermindert werden.

Die neue Richtlinie enthält Normen, die sich aus den natürlichen Bedürfnissen der Pferde ergeben – insbesondere Vorgaben über die Grösse, Gestaltung und Ausstattung von Pferdestallungen, Ausläufen und Weiden. Zudem werden die Grundanforderungen an die Pflege, Fütterung und Bewegung von Pferden festgelegt. Ein wichtiger Punkt ist auch die Ablehnung der Haltung eines einzelne Pferdes ohne Artgenossen. Damit wird der sozialen Natur des Pferdes Rechnung getragen.

Der Text der Richtlinie entstand in enger Zusammenarbeit mit Fachleuten für das Verhalten von Pferden und mit Praktikern der Pferdehaltung. Eine vorläufige Fassung wurde den interessierten Kreisen letzten Herbst noch vor der Vernehmlassung präsentiert. Nach Einbezug der Vernehmlassungsantworten ist jetzt die definitive Fassung erschienen.

Die Richtlinie basiert auf dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz- verordnung. Sie hat selber keine gesetzlich bindende Kraft, wird jedoch bei einer künftigen Revision der Tierschutzverordnung als Vorlage dienen. Indem das BVET diese zukunftsweisenden Normen jetzt schon bekannt gibt, leistet es einen Beitrag zur Verminderung der Rechtsunsicherheit bei Um- und Neubauten von Ställen. Zur Behebung gravierender Haltungsfehler werden die Grundsätze und Normen der Richtlinie bereits heute mittels Verfügung umgesetzt.

Die schweizerischen Verbände für den Pferdesport und die Pferdezucht sowie das Nationalgestüt in Avenches werden sich zusammen mit dem BVET dafür einsetzen, dass die in dieser Richtlinie enthaltenen Grundsätze jedem Pferdehalter und jeder Pferdehalterin in der Schweiz zur Selbstverständlichkeit werden.

Die Richtlinie ist steht im Internet als pdf – Datei zur Verfügung. Sie kann zudem schriftlich bei folgender Adresse bestellt werden: Bundesamt für Veterinärwesen, Beratung und Ausbildung, Vermerk „Pferderichtlinien“, Schwarzenburgstr. 161, 3003 Bern (Schweiz).

Bern, den 31. Mai 2001

Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz Bereich Kommunikation Auskunft: Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation, 031 323 84 96 Michelle Howald, Bereich Beratung und Ausbildung, 031 323 85 63

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