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Bei Maifeuer auf Vogelnester achten!

Altes Brauchtum zu pflegen – das liegt voll im Trend. So flackern in den letzten Jahren vielerorts in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai so genannte Hexenfeuer. Das Umweltministerium appelliert in diesem Zusammenhang daran, bei derartigen Brauchtumsfeuern auf Tiere, die Umwelt und natürlich die Nachbarn Rücksicht zu nehmen. „Wir wollen kein Spielverderber sein, doch sollte man Natur und Umwelt zuliebe auf zwei Dinge achten“, so der saarländische Umwelt-Staatssekretär Rainer Grün. „In Reisighaufen, die schon einige Zeit liegen, brüten gerne Vögel wie der Zaunkönig. Wenn man den Verdacht hat, dass sich in einem solchen Haufen ein Piepmatz häuslich eingerichtet hat, ist dieses Holz natürlich tabu, um ein Maifeuer anzufachen.“ Daher sollte man das Feuerholz generell erst kurz vor Anzünden des Feuers aufschichten, um zu vermeiden, dass Tiere sich in dem Haufen häuslich niederlassen.

Zum zweiten sollte man unbedingt darauf achten, dass man nur unbehandeltes und trockenes Scheitholz verbrennt, sonst wird das Hexenfeuer zur Schadstoffschleuder und die Nachbarschaft wird zugequalmt. Der rechtliche Hintergrund für Feuer in der Hexennacht ergibt sich aus einer Verordnung, die vor zwei Jahren erlassen wurde. Danach verbietet die „Pflanzenabfallverordnung des Saarlandes vom 31. August 1999“ es grundsätzlich, pflanzliche Abfälle zu verbrennen. Für die Brauchtumspflege gibt es aber eine generelle Ausnahme. So heißt es in § 3, Absatz 3 dieser Verordnung: „Werden pflanzliche Abfälle im Rahmen überlieferten Brauchtums verbrannt, bedarf es keiner Anzeige“. „Bei entsprechender Rücksichtnahme auf Natur und Nachbarn ist gegen ein Maifeuer also nichts einzuwenden“, heißt es aus dem saarländischen Umweltministerium.

Pressedienst des Saarlandes Ministerium für Umwelt 25. April 2001

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