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Schleswig-Holstein: Neue Gefahrhundeverordnung online

(aho) In Schleswig-Holstein tritt am Freitag (7. Juli) eine neue Gefahrhundeverordnung in Kraft. Danach müssen der Amercian Pitbull Terrier, der American Staffordshire Terrier und der Staffordshire Bullterrier auf Straßen und Plätzen, aber auch in Treppenhäusern, Fluren und auf Zuwegen zu Mehrfamilienhäusern einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. Acht weitere Hunderassen dürfen in der Öffentlichkeit nur noch an der Leine geführt werden. Dazu gehört zum Beispiel der Bullterrier.

Wer gegen die Hundeverordnung verstößt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Mark rechnen. Innenminister Klaus Buß forderte die Bürgerinnen und Bürger auf, Verstöße sofort den Ordnungsämtern zu melden. An Kommunen und Polizei appellierte der Minister, auf die Einhaltung der Bestimmungen genau zu achten, Anzeigen aus der Bevölkerung sofort nachzugehen und Verstöße konsequent zu ahnden.

Die neue Verordnung ist nach Aussage des Ministers nur ein erster Schritt im Kampf gegen gefährliche Hunde. Buß kündigte an, nach der Sommerpause dem Landtag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Zucht und den Handel mit Kampfhunden verbietet und einen Kastrations- und Sterilisationszwang vorschreibt.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Thomas Giebeler, Innenministerium, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel Tel: 0431/988-3007, Fax: 0431/988-3003, %url2%E-Mail%/%

Pressemeldung vom 5. Juli 2000

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