Vogelgrippe nicht getilgt +++ Bestimmungen für die Geflügelfreilandhaltung beachten
Nienburg (aho) – Anlässlich des Ausbruchs der Vogelgrippe in einer Hobbyhaltung in Brandenburg weist der Fachbereich Veterinärwesen des Landkreises Nienburg/Weser auf die Bestimmungen zur Freilandhaltung von Geflügel hin.
Gemäß der Geflügelpest-Verordnung vom 18.Oktober 2007 hat der Halter von Enten und Gänsen in Freilandhaltung sicherzustellen, dass die Tiere vierteljährlich virologisch auf das Influenza-A-Virus untersucht werden. Es sind jeweils 60 Tiere pro Bestand mittels Rachen- oder Kloakentupfer zu untersuchen. Werden weniger als 60 Enten und Gänse gehalten, sind die jeweils vorhandenen Tiere zu untersuchen.
Anstelle der Untersuchung können Enten und Gänse zusammen mit sonstigem Geflügel (z. B. Hühner) gehalten werden, um die Geflügelpest frühzeitig im Bestand zu erkennen. Der Tierhalter hat jedes verendete Stück Geflügel beim Veterinäramt zu melden, damit dieses untersucht werden kann.
In diesem Zusammenhang weist der Fachbereich erneut darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen, auch Hobbyhaltungen, beim Veterinäramt registriert sein müssen.