Kein Gammelfleisch: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Heidemark ein
Oldenburg (aho/lme) – Die Staatsanwaltschaft Oldenburg will das Ermittlungsverfahren gegen den Geflügelspezialisten Heidemark wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch einstellen. Der Verdacht des Verkaufs von Gammelfleisch lasse sich nach den derzeitigen Ermittlungsergebnissen nicht mit der für eine Anklage erforderlichen Sicherheit nachweisen, teilte Staatsanwältin Dr. Frauke Wilken am Donnerstag in Oldenburg mit. Das Verfahren werde daher voraussichtlich kommende Woche abgeschlossen.
Heidemark war von gekündigten Mitarbeitern beschuldigt worden, verdorbenes Putenfleisch aus Polen umgepackt und in Verkehr gebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin vor zehn Tagen drei Niederlassungen von Heidemark in Niedersachsen und Baden-Württemberg sowie vier Kühlhäuser durchsucht. Dabei wurden auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Oldenburg Fleischproben sowohl vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) als auch von privaten Prüflaboren untersucht und als mikrobiologisch einwandfrei beurteilt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten auch ergeben, dass das beschlagnahmte Fleisch nicht aus Polen stammte.