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EU stellt ermäßigten Steuersatz für Pferde auf dem Prüfstand

Brüssel/ Berlin (aho) – Die EU-Kommission hat die Niederlande förmlich aufgefordert, ihre Rechtsvorschriften betreffend den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für bestimmte lebende Tiere, insbesondere Pferde, zu ändern. Parallel dazu hat die Kommission Untersuchungen in Bezug auf die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf ähnliche Lieferungen in Österreich, der Tschechischen Republik, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien und Luxemburg in die Wege geleitet. Hierzu hat sie jedem dieser Mitgliedstaaten ein Aufforderungsschreiben übermittelt. Aufforderungsschreiben sind die erste Phase eines Verstoßverfahrens.

Nach Auffassung der EU-Kommission sollte für lebende Tiere der Normalsatz gelten. Zeitgleich hat die EU-Kommission sieben weitere Mitgliedstaaten um Informationen ersucht, darunter auch Deutschland. Die Länder haben nun zwei Monate, um ihre Stellungnahmen zu übermitteln. Die Niederlande wenden für die Lieferung bestimmter lebender Tiere, die nicht üblicherweise für die Zubereitung von Nahrungs- und Futtermitteln verwendet werden, einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sechs Prozent an. Anhang III der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG des Rates enthält eine Liste der Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, für die ermäßigte Steuersätze angewendet werden können.

Auf dieser Liste stehen Nahrungs- und Futtermittel sowie Saatgut, Pflanzen und lebende Tiere, wenn diese üblicherweise für die Zubereitung von Nahrungs- und Futtermitteln verwendet werden. Pferde stehen nicht auf der Liste. Die Anwendung von einem oder zwei ermäßigten Mehrwertsteuersätzen ist für die Mitgliedstaaten optional und stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz der Anwendung des Normalsatzes dar. Nach ständiger Rechtsprechung sind die Bestimmungen, die Ausnahmen von einem allgemeinen Grundsatz darstellen, eng auszulegen.

Die Bezugsnummer des deutschen Falls lautet 2007/4168.

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