4.10.2007
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Zweiter Fall von Blauzungenkrankheit in Sachsen
Dresden (aho) – Ein zweiter Fall von Blauzungenkrankheit im Freistaat Sachsen ist bei einem erkrankten Rind im Muldentalkreis nachgewiesen worden. Das teilt das Sozialministerium mit. Um den Ausbruchsbetrieb wird ein Gefährdungsgebiet von 20 km festgelegt. Der gesamte Freistaat Sachsen sowie angrenzende Regionen werden zum Restriktionsgebiet (150 km Zone) erklärt. Aus diesen Gebieten heraus dürfen empfängliche Tiere (Wiederkäuer) grundsätzlich nicht bzw. nur unter Auflagen verbracht werden. Weiterhin stehen der Ausbruchsbetrieb sowie Betriebe mit empfänglichen Tieren im 20 km Gebiet unter behördlicher Beobachtung.